Altdorfer Empfehlungen

Die von Dr. Horst-Jörg Haupt vom Sozialpsychiatrischen Dienst Uri jüngst vorgelegten Guidelines für die professionelle Begleitung, Beratung und Behandlung von Transmenschen gehen, im Gegensatz etwa zu anderen Standards, davon aus, dass Trans-Sein keine Krankheit ist (vgl. etwa ICD 10, DM IV, F64), sondern eine gesunde Normvariante geschlechtlicher Identität. „Altdorfer Empfehlungen“ weiterlesen

Page one – Lernpartnerschaft für Trans*

„Page One“, so heisst die neue EU-geförderte Lernpartnerschaft von TGNS mit Trans*-Projekten aus Grossbritannien, Irland, Italien und Berlin. Gemeinsam mit TransMedia Watch (www.transmediawatch.org), Transgender Equality Network Ireland (www.teni.ie), Movimento Identità Transessuale (www.mit-italia.it) und TransInterQueer Berlin (www.transinterqueer.org) arbeitet TGNS zwei Jahre an Strategien, über Trans* angemessen in den Medien zu sehen, hören, lesen – die Projekte teilen Beispiele guter Praxis (z. B. der TGNS-Sprachguide für Journalist_innen, siehe unter Medien, organisieren Workshops, öffentliche Veranstaltungen mit lokalen Medienvertreter_innen, testen Watchdog-Verfahren etc. Zum Abschluss des Projekts entsteht eine online erhältliche Broschüre mit Tipps und Tricks, die europaweit nutzbar sein soll: was tun in Fällen transphober Berichterstattung, wie Netzwerke zu_von Trans* in den Medien bilden, wie gute PR in eigener Sache machen usw.


Standards of Care 7 veröffentlicht

Am 25. September 2011 veröffentlichte die World Professional Association for Transgender Health (WPATH) die siebte Ausgabe ihrer Standards zur medizinischen Begleitung von Transmenschen. Wichtige Neuerungen sind:

Jegliche Ansätze, Trans wegtherapieren zu wollen, werden als unethisch abgelehnt. „Standards of Care 7 veröffentlicht“ weiterlesen

Berner Regierung nahm Stellung zu Vornamensänderung

Im Parlament des Kantons Bern, dem Grossrat, reichten zwei Grossrätinnen am 7.9.2011 eine Interpellation ein, in der sie insbesondere wissen wollen, ob die Regierung das Verfahren im Interesse der Transmenschen als praktikabel und zeitgemäss erachte und welche Möglichkeiten der Vereinfachung es gäbe. Beanstandet wird vor allem die mehrjährige Frist, während der eine Person bereits geoutet leben muss. Der Regierungsrat hat in seiner Beantwortung vom 16.11.2011 für die Namensänderung bei Trans* eine gewisse Kontinuität und eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden der Transperson zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern werde, was sich unter anderem aus der Dauer der gelebten Trans* ergeben könne, als Anforderungen festgehalten (siehe dazu Entscheid vom 13.10.2011). Im Weiteren weist der Berner Regierungsrat auf die am 30.9.2011 durch eine Änderung des ZGB beschlossene Vereinfachung eines Namenswechsels hin, wonach neu eine Namensänderung bereits bei Vorliegen von achtenswerten Gründen bewilligt werden könne, während das heutige strengere Erfordernis von wichtigen Gründen fallengelassen worden sei. Damit würden auch Vornamensänderungen von Transmenschen erleichtert.

Verbesserung der Vornamensänderung in Zürich

Die Vornamensänderung ohne Personenstandsänderung hat im Kanton Zürich eine Neuregelung erfahren. Bis anhin konnte der neue Name nur als Zweitname hinzugenommen werden, während der bisherige Name bestehen blieb. Eine Transfrau hiess also auch nach der Vornamensänderung beispielsweise Franz Sara Meier. Auf Bitten von TGNS ist diese Regelung nun fallengelassen worden. Das heisst, neu wird bei einer Namensänderung der gewünschte Name der alleinige offizielle Vorname und ersetzt den alten ganz (also Sara Meier). Damit der Antrag gutgeheissen wird, braucht es eine Bestätigung eines Mediziners, dass man trans ist, und es muss eine Hormontherapie begonnen worden sein.

Gleichstellungsgesetz gilt auch für Transmenschen

Aufgrund von Diskriminierungen am Arbeitsplatz hat eine Transfrau im Kanton Zürich im Juni 2011 die Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz angerufen und Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht. Die Behörde befand sich zuständig und es kam zu einem Schlichtungsverfahren mit anschliessender Schlichtungsvereinbarung. Die Transfrau kann den weiblichen Vornamen am Arbeitsplatz zukünftig vollumfänglich benutzen, mittels einem Mediationsverfahren soll den Diskriminerungen Einhalt geboten werden und während des ganzen Verfahrens plus weiteren sechs Monaten geniesst sie vollen Kündigungsschutz. Dieser korrekte Entscheid der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes auf Transmenschen ist von Bedeutung für die Schlichtungsbehörden, welche in allen Kantonen existieren.

Erste umfassende Studie zu der Situation von Transmenschen in Europa

Unter der Leitung von Thomas Hammarberg, Europarats-Kommissar für Menschenrechte, wurde die erste umfassende Studie zu Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Genderidentität in allen 47 Mitgliedstaaten des Europarates erstellt. Am 23. Juni 2011 wurde sie unter grosser Beteiligung von Vertretern der Staaten, internationaler Organisationen und LGBT Organisationen in Strassburg vorgestellt und die Umsetzung auf nationaler Ebene diskutiert. Verschiedene Rednerinnen und Redner hoben die Wichtigkeit des Erarbeitens und Bereitstellens von Daten, wie es mit der Studie nun erreicht wurde, hervor. Für TGNS war der Co-Präsident Alecs Recher dabei. „Erste umfassende Studie zu der Situation von Transmenschen in Europa“ weiterlesen

Erika Volkmar gewinnt Stonewall-Award

Im Rahmen der Zürich Pride wird jeweils eine Person oder Organisation, die ausserordentliches geleistet hat für Lesben, Schwule oder Transmenschen in der Schweiz, mit dem „Stonewall-Award“ geehrt. Mit Erika Volkmar, Gründerin und Präsidentin der Fondation Agnodice und aktives TGNS-Mitglied, wurde dieses Jahr zum ersten Mal Engagement für die Transcommunity mit dem Award ausgezeichnet. Der Jury sei der Entscheid leicht gefallen angesichts der unglaublichen Arbeit, die Erika seit langem erfolgreich leistet. „Erika Volkmar gewinnt Stonewall-Award“ weiterlesen