Berner Regierung nahm Stellung zu Vornamensänderung

Im Parlament des Kantons Bern, dem Grossrat, reichten zwei Grossrätinnen am 7.9.2011 eine Interpellation ein, in der sie insbesondere wissen wollen, ob die Regierung das Verfahren im Interesse der Transmenschen als praktikabel und zeitgemäss erachte und welche Möglichkeiten der Vereinfachung es gäbe. Beanstandet wird vor allem die mehrjährige Frist, während der eine Person bereits geoutet leben muss. Der Regierungsrat hat in seiner Beantwortung vom 16.11.2011 für die Namensänderung bei Trans* eine gewisse Kontinuität und eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden der Transperson zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern werde, was sich unter anderem aus der Dauer der gelebten Trans* ergeben könne, als Anforderungen festgehalten (siehe dazu Entscheid vom 13.10.2011). Im Weiteren weist der Berner Regierungsrat auf die am 30.9.2011 durch eine Änderung des ZGB beschlossene Vereinfachung eines Namenswechsels hin, wonach neu eine Namensänderung bereits bei Vorliegen von achtenswerten Gründen bewilligt werden könne, während das heutige strengere Erfordernis von wichtigen Gründen fallengelassen worden sei. Damit würden auch Vornamensänderungen von Transmenschen erleichtert.