Recht

Die Angaben entsprechen soweit möglich jeweils dem aktuellen Stand. Leider kommt es nicht selten vor, dass trans Menschen eigentlich Recht hätten, ihnen dieses aber nicht zugestanden wird und sie darum kämpfen müssen.

Für trans Menschen, die

– das Schweizer Bürgerrecht haben, aber nicht in der Schweiz wohnen

– die nicht oder nicht nur das Schweizer Bürgerrecht haben und in der Schweiz wohnen

– die in der Schweiz krankenversichert sind, aber nicht hier wohnen

– die in der Schweiz wohnen, aber im Ausland krankenversichert sind

sind die hier gemachten Angaben nicht immer eins zu eins übertragbar. Wir empfehlen, sich in diesen Fällen individuell beraten zu lassen.

Menschen, die am Existenzminimum leben, können in gerichtlichen Verfahren beantragen, dass ihnen die Kosten dafür erlassen werden (unentgeltlicher Prozess). In schwierigen Fragen kann das Gericht zudem auf Antrag die Kosten für eine anwaltschaftliche Vertretung übernehmen (unentgeltlicher Prozessbeistand). Bei Bedarf nach einer erfahrenen und transfreundlichen Anwält_in hilft TGNS gerne weiter.

Aus den zur Verfügung gestellten Informationen können keine Rechte gegenüber TGNS geltend gemacht werden.

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