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„Offene Stelle: Geschäftsleitung (50%)“ weiterlesenInklusive Gleichstellung gesetzlich verankert in Basel-Stadt
Die Überarbeitung des kantonalen Gleichstellungsgesetzes, das vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt am 09. Januar 2024 mit 69 zu 15 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) angenommen wurde, markiert einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zur rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung in allen Lebensbereichen sowie zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung.
Beschwerde gegen SRF-Beitrag über Behandlung von trans Jugendlichen
Am 17. Januar sendete das SRF-Fernsehen in mehreren Formaten äusserst problematische Berichte über die Behandlung von trans Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In jedem Bericht wird auf die Gefahr von Fehlentscheidungen fokussiert und Fachpersonen vorgeworfen, sie würden unsorgfältig begleiten, vorschnell Diagnosen stellen und übereilt behandeln. Studienresultate dazu werden verzerrt bis falsch dargestellt. Anlass für die Berichte war eine Beschwerde von Eltern an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Der Bericht erwähnte jedoch nicht, dass es sich dabei nicht einfach um besorgte Eltern und Jugendliche handelt, sondern dahinter eine politisch agierende, international vernetzte Organisation steht, die Behandlungen von trans Jugendlichen in Verruf bringen und gefährden will.
TGNS hat diese Berichterstattung bei der Ombudsstelle der SRG beanstandet. Auch viele andere Fachpersonen haben die Beiträge kritisiert und sich bei SRF beschwert.
Studie zu Lebenssituation, Arbeit und Wohlbefinden von trans Personen in der Schweiz
Mit dieser Studie wollen wir die Lebens- und Arbeitssituation sowie das Wohlbefinden von trans Personen in der Schweiz besser verstehen. Teilnehmen können alle Personen ab 16 Jahren, die in der Schweiz wohnen und/oder arbeiten, unabhängig davon ob sie sich selbst als trans bezeichnen würden oder erwerbstätig sind. Das Ausfüllen des Fragebogens nimmt ca. 10-15 Minuten in Anspruch.
https://transwelcome.ch/survey
Basler Gleichstellungsgesetz auf LGBTIQ+ erweitert
(Medienmitteilung von habs queer basel, InterAction Suisse, LOS, Pink Cross, Dachverband Regenbogenfamilien, TGNS)
Heute Mittwoch, 10. Januar 2024, nahm der Grosse Rat des Kanton Basel-Stadt die Revision des kantonalen Gleichstellungsgesetzes mit 69 zu 15 (2 Enthaltungen) deutlich an. Damit ist Basel-Stadt der erste Deutschschweizer Kanton, der die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, nicht binären und intergeschlechtlichen Personen explizit im Gesetz verankert. Die regionalen und nationalen LGBTIQA-Organisationen freuen sich ausserordentlich über diesen wegweisenden Entscheid. Sie rufen die Basler Bevölkerung schon heute dazu auf, sich bei einem allfälligen Referendum für eine zukunftsgerichtete Gleichstellungspolitik einzusetzen und das Gesetz anzunehmen.
„Basler Gleichstellungsgesetz auf LGBTIQ+ erweitert“ weiterlesenWallis: Vernehmlassung zu Verbot von Konversionspraktiken
Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur des Kantons Wallis schlägt ein Verbot von Konversionspraktiken vor. Wir begrüssen dies selbstverständlich, schlagen in unserer Vernehmlassung aber auch verschiedene Verbesserungen vor, um das Gesetz wirksamer zu formulieren.
Zur Stellungnahme
Frohe Festtage
Ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende.
Wir danke euch für eure Unterstützung, all die tollen Momente, die wir mit euch erleben durften und euer Engagement.
Die Geschäftsstelle ruht sich ein wenig aus und ist ab dem 8. Januar wieder frisch und munter für euch da.
Wir wünschen euch frohe Festtage und einen guten Start ins 2024.
Berner Zufallsmehr zu trans Jugendlichen
Der Grosse Rat Bern behandelte heute, am 6.12.2023, eine Motion, die vorgab, trans Minderjährige schützen zu wollen. Einerseits sollen nur noch Erwachsene Zugang zu irreversiblen Eingriffen zur Geschlechtsangleichung erhalten können und andererseits soll «die Begleitung von Jugendlichen, die mit Fragen der Geschlechtsidentität zu kämpfen haben» gestärkt werden.
Die erste Forderung verstösst sowohl gegen Bundesrecht als auch mehrere Menschen- respektive Kinderrechte. Dass die Unterstützer_innen eines faktischen Behandlungsverbotes für Minderjährige über keine Expertise in dem Thema verfügen und die Lebensrealitäten von trans Menschen ignorieren, war auch in der Debatte dazu offensichtlich. Die zweite Forderung hingegen bietet Hand zur Lösung eines tatsächlichen Problems, den ungenügenden Ressourcen aller Beratungs- und Begleitangebote für trans Jugendliche, ihre Familien und die Schulen.
Entschieden hat der Zufall: Mit 76 zu 75 Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Beschränkung der Behandlungen auf Erwachsene zugestimmt. Klar angenommen wurde hingegen die Stärkung der Begleitungen. Wir erwarten vom Kanton Bern und insbesondere vom Regierungsrat, medizinische Behandlungsbedürfnisse von trans Jugendlichen und damit das Kindeswohl als fundamentale rechtliche Verpflichtung über diesen Zufallsentscheid zu stellen und vom Grossen Rat, die notwendigen Finanzen für eine verstärkte Begleitung von Jugendlichen zu sprechen.
Trans Menschen neu Schlüsselgruppe in der HIV/STI-Prävention
Der Bundesrat verabschiedete am 29.11.2023 das neue Nationale Programm (NAPS) «Stopp HIV, Hepatitis B-, Hepatitis C-Virus und sexuell übertragene Infektionen». Zum ersten Mal sind trans Menschen darin als Schlüsselgruppe anerkannt. Das heisst, der Bund anerkennt, dass trans Menschen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit HIV, Hepatitis B und C sowie andere sexuell übertragbaren Infektionen haben und deshalb besonderer Handlungsbedarf besteht.
TGNS hat auf diese Anerkennung als Schlüsselgruppe über Jahre und auch in der Erarbeitung des NAPS aktiv hingearbeitet. Wir freuen uns daher sehr über diesen Entscheid und dass wir im NAPS als wichtige Organisation für die Umsetzung genannt werden. Inhaltlich wichtig ist für die trans Community auch die Anerkennung von Transfeindlichkeit und von Intersektionalität als Hürden im Zugang zum Gesundheitssystem.
Finanzierung von Kampagnen gegen Gewalt sichern!
Wir haben mit Erschrecken vernommen, dass der Bundesrat keine Präventionskampagnen gegen Gewalt finanzieren will. Dies trotz der erwiesenen Notwendigkeit und Wirksamkeit von solchen Kampagnen in der Bekämpfung von Gewalt und der Unterstützung von Gewaltbetroffenen. Trotz der Verpflichtung durch die Istanbul-Konvention. Und vor allem auch trotz des Auftrages durch das Parlament für die Durchführung von regelmässigen schweizweiten Kampagnen zu sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt und den bereits begonnenen Arbeiten dazu.
172 Organisationen, auch TGNS, protestieren in einem offenen Brief gegen diesen Entscheid des Bundesrates. Das Parlament kann den Entscheid noch korrigieren. Dazu braucht es den Druck aus der Bevölkerung. Unterzeichne jetzt diese Petition und sichere mit uns die Finanzierung der Präventionskampagnen!