Vernehmlassung: Gewaltfreie Erziehung

Kinder haben das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden. Dazu soll im Familienrecht neu festgeschrieben werden, dass Eltern gegenüber ihren Kindern insbesondere keine «körperliche Bestrafung» und keine «entwürdigende Gewalt» anwenden dürfen. Ergänzend sollen die Kantone dafür sorgen, dass sich Eltern und Kinder an Beratungsstellen wenden können, wenn es schwierig wird. Denn Eltern sind meistens deshalb gewalttätig gegenüber ihren Kindern, weil sie selbst überfordert sind.

Das schlägt der Bundesrat in einer Vernehmlassung vor und unterstützen wir in einer Stellungnahme. Wir regen aber auch an, dass jede Form elterlicher Gewalt verurteilt werden soll, dass es auch einen Schutz vor Gewalt durch andere Familienmitglieder braucht, und dass die Beratungsstellen und weiteren Unterstützungsangebote für alle Kinder und Erwachsenen diskriminierungsfrei zugänglich sein müssen. Denn beispielsweise trans Kinder, deren Eltern mit Gewalt auf ein Coming-out reagieren, müssen sicher sein können, dass sie in diesen Beratungsstellen auf sensibilisierte Fachpersonen treffen.

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