Nationalrat will Situation nicht binärer Menschen verbessern

Der Nationalrat verlangt mit deutlicher Mehrheit (106 zu 54 bei 5 Enthaltungen) vom Bundesrat einen Bericht über mögliche Massnahmen, um die Situation von nicht binären Personen zu verbessern. Nachdem sich der Bundesrat letzten Dezember gegen die Anerkennung von nicht binären Menschen aussprach, lud die Rechtskommission des Nationalrates im April TGNS und andere Expert_innen zu einer Anhörung ein. Unsere Anregung, zumindest Massnahmen vorzusehen, die den Alltag erleichtern, wurde von der Kommission aufgenommen und heute von der Mehrheit des Nationalrates unterstützt – nun muss sich der Bundesrat damit auseinandersetzen. Ein wichtiger Erfolg für uns zum Abschluss dieser Legislatur!

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Wir gehen baden! 🏊

Dank der Stadt Zürich haben wir jeden Dienstag Abend (ausser Schulferien) ein Schulschwimmbad für uns! Es kann geplanscht, gebadet oder Bahnen geschwommen werden. Willkommen sind alle trans, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen ab 16 Jahren, die baden oder schwimmen möchten. Du bist dir nicht sicher, in welchem Geschlecht du zuhause bist (questioning) oder ob du wirklich trans bist? Wenn du einen Community-Ort zum baden suchst, bist du willkommen. Achtung: Kein Schwimmkurs oder geleitetes Training.

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Vernehmlassung: Anerkennung von trans Müttern

Bekommen zwei verheiratete Frauen ein Kind, wird die nicht gebärende Mutter nur dann auch rechtliche Mutter, wenn das Kind mittels Fortpflanzungsmedizin und Samenspende entstand. Deshalb muss nach der Geburt eine ärztliche Bestätigung eingereicht werden, dass das Kind mittels Samenspende und Fortpflanzungsmedizin gezeugt wurde. Doch was, wenn eine cis und eine trans Frau verheiratet sind und ihr Kind ohne ärztliche Unterstützung oder Samenspende zeugen?

In einer Vernehmlassung zur Revision der Zivilstandsverordnung setzen wir uns dafür ein, dass auch diese Paare ab Geburt als die zwei Mütter des Kindes anerkannt werden. Wir fordern, dass Mütterpaare, die beide leibliche Eltern sind, keine ärztliche Bestätigung einreichen müssen, sondern automatisch beide als «Mutter» eingetragen werden.

Zur Vernehmlassung

Transfeindlicher Lehrer rechtmässig entlassen

Ein Kantonsschullehrer weigerte sich, der Weisung der Prorektorin zu folgen und einen trans Schüler als Junge und mit dem selbstgewählten Namen anzusprechen. Seine Weigerung begründete der Lehrer mit der religiösen Überzeugung. Daraufhin wurde er entlassen. Diese Kündigung focht er bis vor Bundesgericht als missbräuchlich an – und verlor.

Das Bundesgericht stellt klar, dass die Schule mit der Aufforderung, den Schüler mit seinem Jungennamen anzusprechen, die Grundrechte des Schülers schützte. Dies sei die Pflicht der Schule. «Denn das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz der individuellen Selbstbestimmung umfasst auch die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität (vgl. Art. 8 EMRK; Art. 10 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 1 BV).» In der Abwägung mit der religiösen Überzeugung des Lehrers hält das Bundesgericht fest, dass der «Schutz des Schülers in seiner individuellen Selbstbestimmung höher gewichtet» werde.

Bundesgericht, Urteil 8C_385/2022 vom 14. Juni 2023

Rede zur Zürich Pride

Redebeitrag von Maëlle Meli an der Zürich Pride vom 17. Juni 2023

Liebe queere Familie, Schwestern, Brüder und Geschwister, Partner*innen, liebe Eltern, Grosseltern und Kinder, liebe Intergeschlechtliche, Trans, Enbies, Homos, Lesben, Allos, Aros und Aces, liebe Emanzen, Butches, Drags, Dykes und Divas, Fems, Tomboys und riot grrrls, liebe Genoss*innen und Verbündete, liebe Zürich Pride und alle Anwesenden,

Vor mehr als 50 Jahren nahmen sich grosse Vorreiter*innen unserer Gemeinschaft die Strasse, um gegen Diskriminierung, Unterdrückung und Polizeigewalt anzukämpfen. Allen voran waren es trans People of Color und Lesben der Schwarzen Community, Menschen wie Marsha P. Johnson, Sylvia Rivera, Miss Major Griffin-Garcy und Stormé DeLarverie, die sich gegen die herrschende weisse, cis-heteronormative Gesellschaft auflehnten, um uns die Rechte zu erkämpfen, die uns zustehen. Unsere Menschenrechte. Die meisten dieser Menschen sind heute nicht mehr unter uns, um uns daran zu erinnern, wofür und gegen was wir eigentlich kämpfen müssen. Doch wissen wir es auch aus eigener Erfahrung:

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Queer-feministischer Streik

Redebeitrag von Sascha Rijkeboer am feministischen Streik vom 14. Juni 2023 in Bern

Ich darf heute hier sein im Namen von TGNS, dem Transgender Network Switzerland. Seit etwas mehr als einem Monat bin ich Teil des Vorstandes des Vereins, der sich für trans Menschen in der Schweiz einsetzt, und dem ich seit damals, als ich mich als trans outete, für seine wichtige Arbeit unglaublich dankbar bin.
Seit 13 Jahren setzt sich TGNS dafür ein, dass trans und non-binäre Personen gleichgestellt werden. Der Weg dort hin ist steinig, und die Erfolge, die wir erzielten, schliessen beschämende Kapitel der Schweizer Geschichte ab. So wurden trans Personen noch vor weniger als zehn Jahren zur dauerhaften Sterilisation gezwungen, wenn sie ihren Geschlechtseintrag von «M» zu «F» oder von «F» zu «M» wechseln wollten. Die Schweiz schaut noch in ganz vielen Bereichen viel zu wenig hin. So kann ich mir keine feministische Zukunft vorstellen.

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Bundesgericht verhindert Streichung des Geschlechtseintrags

Medienmitteilung vom 8. Juni 2023

Heute Morgen fällte das Bundesgericht seinen ersten Entscheid in der Frage, ob eine im Ausland erfolgte Streichung des Geschlechtseintrags von der Schweiz anzuerkennen sei – und verneinte sie. Die Ablehnung begründete das Gericht damit, dass das Schweizer Rechtssystem auf einem binären Geschlechtermodell basiere und eine Abkehr davon eines Entscheids des Gesetzgebers bedürfe. Transgender Network Switzerland ist enttäuscht über dieses Urteil, welches die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre ignoriert und die Grundrechte nicht binärer Menschen missachtet.

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