Medienmitteilung vom 8. Juni 2023
Heute Morgen fällte das Bundesgericht seinen ersten Entscheid in der Frage, ob eine im Ausland erfolgte Streichung des Geschlechtseintrags von der Schweiz anzuerkennen sei – und verneinte sie. Die Ablehnung begründete das Gericht damit, dass das Schweizer Rechtssystem auf einem binären Geschlechtermodell basiere und eine Abkehr davon eines Entscheids des Gesetzgebers bedürfe. Transgender Network Switzerland ist enttäuscht über dieses Urteil, welches die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre ignoriert und die Grundrechte nicht binärer Menschen missachtet.
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