Die Vornamensänderung ohne Personenstandsänderung hat im Kanton Zürich eine Neuregelung erfahren. Bis anhin konnte der neue Name nur als Zweitname hinzugenommen werden, während der bisherige Name bestehen blieb. Eine Transfrau hiess also auch nach der Vornamensänderung beispielsweise Franz Sara Meier. Auf Bitten von TGNS ist diese Regelung nun fallengelassen worden. Das heisst, neu wird bei …
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Gleichstellungsgesetz gilt auch für Transmenschen
Aufgrund von Diskriminierungen am Arbeitsplatz hat eine Transfrau im Kanton Zürich im Juni 2011 die Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz angerufen und Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht. Die Behörde befand sich zuständig und es kam zu einem Schlichtungsverfahren mit anschliessender Schlichtungsvereinbarung. Die Transfrau kann den weiblichen Vornamen am Arbeitsplatz zukünftig vollumfänglich benutzen, mittels einem Mediationsverfahren soll den …
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Erste umfassende Studie zu der Situation von Transmenschen in Europa
Unter der Leitung von Thomas Hammarberg, Europarats-Kommissar für Menschenrechte, wurde die erste umfassende Studie zu Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Genderidentität in allen 47 Mitgliedstaaten des Europarates erstellt. Am 23. Juni 2011 wurde sie unter grosser Beteiligung von Vertretern der Staaten, internationaler Organisationen und LGBT Organisationen in Strassburg vorgestellt und die Umsetzung auf nationaler …
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Nationalrat anerkennt Kassenpflicht für geschlechtsangleichende Operationen
In der Sondersession vom April 2011 hat der Nationalrat eine Motion der SVP bachab geschickt, welche verlangte, geschlechtsangleichende Operationen sollen nicht mehr zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehören. Die Partei, aus deren Küche diese transphobe Idee stammte, stimmte als einzige geschlossen dafür.
Menschenrechte endlich auch für Schweizer Transmenschen
Transgender Network Switzerland (TGNS) begrüsst das Urteil des Zürcher Obergerichtes, das für die Änderung des offiziellen Geschlechts den Operationszwang aufhebt. Der Kanton Zürich respektiert damit als erster das Recht auf körperliche Integrität auch für Transmenschen. Diese sind heute in der Schweiz die einzige Gruppe, von der noch zwangsweise eine Sterilisierung verlangt wird. Die Änderung von …
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Kommentar zur Urteilsbegründung im Fall Schlumpf
Das Bundesgericht ärgert sich über eine angebliche Kompetenzüberschreitung des Europäischen Gerichtshofes. Juristisch darüber diskutieren ist legitim. Inakzeptabel ist aber, dass die RichterInnen für ihren Groll die betroffenen Transmenschen leiden lassen. Sie hätten es in der Hand gehabt, nach 23 Jahren endlich die sinnlose Regel, wonach volle zwei Jahre bei einem Psychiater abgesessen werden müssen, bevor …
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Bundesgericht fällt historischen Entscheid zugunsten von Transmenschen
Nach 22 Jahren nimmt das Bundesgericht Abstand von der Bestimmung, dass Krankenkassen die Kosten für geschlechtsangleichende Operationen erst nach zwei Jahren psychologischer oder psychiatrischer Behandlung übernehmen müssen. Die Freude bei den Transmenschen über diesen historischen Entscheid ist gross.