Eidgenössisches Amt für Zivilstandswesen gegen Operationszwang

In einer Rechtsauskunft hat sich das Eidgenössische Amt für Zivilstandswesen (EAZW) unmissverständlich gegen Operationen als zwingende Voraussetzung für die Änderung des amtlichen Geschlechts ausgesprochen. Damit anerkennt zum ersten Mal eine Bundesbehörde das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper auch für Transmenschen. Es bleibt allerdings offen, ob die Gerichte die Fachmeinung des EAZW bei ihren künftigen Entscheiden berücksichtigen.