Kommentar zur Urteilsbegründung im Fall Schlumpf

Das Bundesgericht ärgert sich über eine angebliche Kompetenzüberschreitung des Europäischen Gerichtshofes. Juristisch darüber diskutieren ist legitim. Inakzeptabel ist aber, dass die RichterInnen für ihren Groll die betroffenen Transmenschen leiden lassen. Sie hätten es in der Hand gehabt, nach 23 Jahren endlich die sinnlose Regel, wonach volle zwei Jahre bei einem Psychiater abgesessen werden müssen, bevor …