Schweden verbietet Zwangssterilisation von Transmenschen

Schweden hat am 10. Januar 2013 die Praxis der Zwangssterilisierung bei einer Geschlechtsanpassung offiziell verboten. Das Verbot wurde an dem Tag wirksam, an dem ein Urteil des Verwaltungsgerichts von Stockholm in Kraft trat, das die jahrzehntelange Praxis als Verstoss gegen die schwedische Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet hatte. Ein Gesetz von 1972 zur sexuellen …

Namensänderung: neue gesetzliche Regelung

Ab dem 1. Januar 2013 gilt das neue Namensrecht. Die wichtigste Neuerung für Transmenschen: Bisher brauchte es gemäss Art. 30 Abs. 1 ZGB „wichtige Gründe“ für eine Namensänderung. Nun wurden die Anforderungen reduziert auf „achtenswerte Gründe“. Der Gesetzgeber will es damit allgemein leichter machen, Namen amtlich zu ändern. Damit müssten auch die Voraussetzungen für Vornamensänderungen …

Transrespect versus Transphobia worldwide – A Comparative Review of the Human-rights Situation of Gender-variant/Trans People

It has taken a long time to open people’s minds to the idea that not all of humankind can be neatly contained within two traditional, unbending gender categories. As this study shows, every day millions of transgender people in all regions experience rejection, stigmatization, harassment and physical violence because they do not conform with prevailing gender …

Ergiebiger Einblick in die Rechtssituation von Transmenschen in der Schweiz

An der Tagung Transmenschen in der Schweiz. (Menschen-) Rechtliche Fragen zur Geschlechtsidentität: Selbstbestimmung oder Bevormundung? vom 23. November 2012 verfolgten über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Vorträge zur Frage Was ist trans* aus heutiger Sicht?, zur Verletzung der Menschenrechte von Transmenschen sowie zur Rechtssituation in Europa. Besonders spannend waren die Beiträge zur Änderung von Namen und amtlichem Geschlecht …

Neuer Entscheid des EGMR zu Scheidungszwang

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält es weiterhin für zulässig, dass ein Gesetz für die Änderung des amtlichen Geschlechts die Wandlung einer Ehe in eine eingetragene Partnerschaft verlangt. Dieses Urteil steht im Kontrast zu den Meinungen verschiedener Organe des Europarats, die sich in den letzten Jahren intensiv für die Menschenrechte von Transmenschen eingesetzt haben.

Fachtagung „Transmenschen in der Schweiz. (Menschen-) Rechtliche Fragen zur Geschlechtsidentität: Selbstbestimmung oder Bevormundung?“

Wie ist die aktuelle Rechtslage zur Änderung des Namens und amtlichen Geschlechts? Unter welchen Voraussetzungen kann eine medizinische Geschlechtsangleichung vorgenommen und nach KVG übernommen werden? Ist das Gleichstellungsgesetz anwendbar? Wo steht die Schweiz dabei im europäischen Vergleich? Nach den Vorträgen ist jeweils Zeit zur Diskussion und für weitere Fragen vorgesehen.

Universität Luzern: Transfreundliche Richtlinie zur Änderung von Vorname und Geschlechtseintrag

Die Universität Luzern hat eine neue Richtlinie erlassen zur „Änderung von Vorname und amtlichem Geschlecht bzw. Anrede (Frau/Herr) bei Transmenschen“. Nun können auch Studierende und Mitarbeitende, die noch keine amtliche Namens- oder Personenstandsänderung haben, mittels einem einfachen Formular beantragen, dass von der Universität bereits ihr neuer Name verwendet wird. Nach der Änderung werden sämtliche Dokukmente …