Willkommen!

Der Verein Transgender Network Switzerland (TGNS) ist die Schweizer Organisation von und für Transmenschen.

Wir setzen uns auf nationaler Ebene für die Interessen und Vernetzung von Transmenschen ein, hauptsächlich zur Verbesserung ihrer sozialen und rechtlichen Situation und der medizinischen Versorgung. » mehr

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IDAHOT & Grosse EU-Umfrage zur Diskriminierung von LGBT-Personen

IDAHOT
Am 17.5.1990 wurde Homosexualität von der Weltgesundheitsorganisation aus der Liste der psychischen Krankheiten entfernt. Seitdem wird an diesem Datum überall auf der Welt der Internationale Tag gegen Homophobie mit Aktionen und Veranstaltungen gefeiert. Seit einigen Jahren hat sich der Fokus auch auf Transmenschen und das Thema Transphobie gerichtet (International Day Against Homophobia and Transphobia).
Ziel dieses Aktionstages ist es, Transmenschen, Lesben, Schwule und bisexuelle Menschen in der Gesellschaft sichtbar zu machen und auf die überall vorhandenen Diskriminierungen, Hass und Gewaltverbrechen hinzuweisen. Wir fordern Respekt und Anerkennung für uns, so wie wir sind!
Beim IDAHO waren Transmenschen bislang immer nur «mitgemeint» – eine Haltung, aus der vielfach Unkenntnis und Herablassung gegenüber Transmenschen spricht. Wir sprechen heute stolz vom IDAHOT, damit das «T» auch hier wirklich sichtbar wird.
Transgender Europe www.tgeu.org hat zum diesjährigen IDAHOT erstmals eine aktuelle Karte zur Lage von Transmenschen in ganz Europa herausgebracht, die Trans Rights Europe Map (gross). Hier wird auf einen Blick sichtbar, wo überall die Sterilisaton zur Änderung des Personenstandes notwendig ist und in welchen Ländern der Personenstand noch gar nicht zu ändern ist. Der dazugehörige ausführliche Index zeigt die Menschenrechtslage in Europa zum Thema rechtlicher Anerkennung, Hassverbrechen, Asyl, Anti-Diskriminierungsgesetzen mit Einschluss der Geschlechtsidentität auf.
Die Schweiz steht dabei im Mittelfeld: Die Änderung des Vornamens und des amtlichen Geschlechtseintrags ist zwar möglich, aber an die Diagnose «Geschlechtsidentitätsstörung» gekoppelt, ebenso müssen (fast überall) die Hormoneinnahme und Sterilisation nachgewiesen werden. Ein allgemeines Anti-Diskriminierungsgesetz existiert nicht, auch im Asylrecht oder bei Hassverbrechen gibt es keine gesetzliche Festlegung zu Geschlechtsidentität.

Diskriminierung von LGBT-Personen
Heute am 17. Mai hat auch die Fundamental Rights Agency der Europäischen Union die Ergebnisse einer Umfrage unter LGBT-Personen veröffentlicht. An der Befragung haben sich etwa 93‘000 LGBT-Personen aus der gesamten EU und Kroatien beteiligt, womit die Umfrage die bisher grösste und umfassendste ihrer Art ist.
Die Teilnehmenden wurden gefragt, ob sie Diskriminierung, Gewalt, Beschimpfungen oder Hassreden aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität erfahren hatten. Zu einem Zeitpunkt, wo EU-weit nationale Parlamente die Grundrechte von LGBT-Personen erörtern, zeigen erste Umfrageergebnisse, dass fast die Hälfte aller Befragten sich im Jahr vor der Erhebung aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung diskriminiert gefühlt hat (PDF).

PDF Pressemitteilung zur EU-Umfrage

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Tagung «Sexuelle Gesundheit von Transmenschen» in Biel

Die Tagung des Bundesamts für Gesundheit zum Thema «Sexuelle Gesundheit von Transmenschen», am 24. April 2013 in Biel, brachte alle möglichen Professionals (unter ihnen auch Transmenschen) zusammen (transerfahrene und -unerfahrene) und führte zu angeregten Diskussionen über die Bedürfnisse von Transmenschen in diesem Bereich. Alle waren sich einig, dass viel zu tun ist, v.a. dass das Gesundheitswesen sich besser auf uns einstellen muss.
Es ist immens wichtig, dass Transmenschen bei solchen Gelegenheiten vor Ort sind und ein lebendes Beispiel dafür geben, dass wir keine Patient_innen sind, sondern Expert_innen unserer eigenene Situation! So war auch Konsens, dass Interventionen, selbst Studien nur erfolgreich sein können, wenn sie in Zusammenarbeit mit der Community entstehen.
Die ganze Tagung ist übrigens eine Folge des Engagements von Agnodice (www.agnodice.ch) und Erika Volkmar, die als erste beim BAG angeklopft hatte. Und TGNS war würdig vertreten und beteiligt.

Programm

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Unser 100. Mitglied!

Mit Vergnügen haben ich erfahren, dass ich das 100. Mitglied von TGNS geworden bin. Ich war gerade in meiner zweiten Heimat Berlin unterwegs, als mich die Nachricht erreichte.

Ich wurde gebeten ein paar Worte zu mir zu schreiben … gut, ich will es versuchen.
Mein Name ist Florence, ich werde in diesem Jahr 59 Jahre alt, lebe in der Region Basel. Zurzeit in einer Wohngemeinschaft mit meiner Ex-Frau. Mein Leben ist vergleichbar mit dem der meisten Menschen, die den gleichen Weg wie ich machen oder gemacht haben. Spüren, dass etwas anders ist, dann verdrängen … verdrängen, nicht zulassen, ein nach aussen  «normales» Leben inszenieren. Bis mein Körper immer mehr rebellierte und nach Lösungen schrie. Schliesslich habe ich im Alter von 54 Jahren die Wende geschafft. Im Jahr 2008 hatte ich meine geschlechtsangleichende Operation in der Uniklinik Basel. Für mich ist in meinem jetzigen Leben nicht alles anders, aber vieles besser. Ich geniesse es sehr, so sein zu können, wie ich schon immer war.

Beruflich bin ich seit vielen Jahren im öffentlichen Dienst tätig, ich führe das Sekretariat der Sozialhilfebehörde in einer Basler Vorortsgemeinde. Jetzt sind bereits die letzten drei Jahre meiner beruflichen Tätigkeit angebrochen … und das ist auch gut so.

Warum bin ich zu TGNS gestossen? Ich bin seit meinem 20. Lebensjahr, mal mehr und mal weniger,  politisch aktiv. Angefangen mit der Besetzung des Geländes des geplanten Atomkraftwerkes in Kaiseraugst, über die damalige POCH zur SP. 2009 habe ich in Basel eine Selbsthilfegruppe für transidente Menschen ins Leben gerufen. Die Mitarbeit in einer Selbsthilfegruppe war mir aber zu wenig «politisch». Da habe ich mich umso mehr über die Gründung des TGNS gefreut und mich, nach etwas Bedenkzeit, dazu entschlossen Mitglied zu werden. Ich möchte jedoch nicht nur Passiv-Mitglied sein, sondern mich aktiv an der Arbeit beteiligen, mich in Diskussionen einmischen, mitgestalten und mitdenken.

Download Mitgliedschaftserklärung

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Stadt Zürich: Fachstelle für Gleichstellung setzt sich jetzt auch für LGBT-Anliegen ein

Die Zürcher Fachstelle für Gleichstellung hat nicht nur den Auftrag, die Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern, sondern soll jetzt neu auch die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen voranzubringen.

Damit übernimmt die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich als neues Kompetenzzentrum für LGBTI-Themen neben der Stadt Genf (http://www.humanrights.ch/fr/Suisse/interieure/Groupes/Homosexuels/idart_9208-content.html eine Pionierrolle in der Schweiz.

Ziel der Auftragserweiterung ist die Information von Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt Zürich zu LGBTI-Themen, aber auch die Sensibilisierung in der Beratung von städtischen Angestellten in Fällen von Diskriminierungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Der Aufbau von Fachwissen im Umgang mit LGBTI-Themen in Abteilungen der Stadtverwaltung mit Publikumskontakt ist ein weiterer wichtiger Punkt.
Die Fachstelle für Gleichstellung wird die Ergänzung ihres Auftrags ohne eine Aufstockung der Finanzierung oder der Anzahl Mitarbeitender übernehmen. Es wird sich zeigen, wieviel sich dann tatsächlich bewegen lässt und was die LGBTI-Community beitragen kann. Dies ist jedenfalls ein wichtiger erster Schritt, und es ist zu hoffen, dass die anderen Gleichstellungsstellen der Schweiz nachziehen werden.

Medienmitteilung der Stadt Zürich:
http://www.stadt-zuerich.ch/content/prd/de/index/ueber_das_departement/medien/medienmitteilungen/2013/maerz/130321a.html

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Die Schweiz verwirft alle Empfehlungen

Die Schweiz verwirft alle Empfehlungen hinsichtlich sexueller Orientierung und Genderidentität, die ihr im Rahmen der Allgemeinen regelmässigen Überprüfung durch den UNO-Menschenrechtsrat gemacht wurden

Die Eidgenossenschaft präsentierte am 14. März 2013 die Antwort der Schweiz auf die Empfehlungen, die ihr hinsichtlich der Menschenrechte am 29. Oktober 2012 durch die Mitgliedstaaten des UNO-Menschenrechtsrats gemacht worden waren. Die Schweiz verwarf die drei Empfehlungen bezüglich Diskriminierungen aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. Als Antwort darauf richteten die schweizweiten LGBT-Organisationen folgende Erklärung an die Schweizer Behörden, mit der sie auf die in der Schweiz bestehenden Mängel hinsichtlich des Schutzes der Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transgender (LGBT) Personen aufmerksam machen wollen.

Text der Erklärung

Video zur Erklärung: webtv.un.org (siehe Kapitel 17, bzw. ab 41’15″)

Weitere Informationen unter: www.humanrights.ch

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Dank an homo-sapiens!

Der Verein homo-sapiens bewegt, verknüpft und unterstützt Menschen in der Schweiz, die sich für die geschlechtliche und sexuelle Befreiung engagieren. Homo-sapiens baut Brücken zwischen Menschen und Organisationen und schafft damit ein Netzwerk, in dem Projekte initiiert und Ideen multipliziert werden.

Homo-sapiens produziert und verkauft Produkte, organisiert Events und sammelt Spenden. Der Erlös aus den Aktivitäten eines Jahres geht jeweils an Projekte und Organisationen aus dem LGBT-Bereich.

Als eine der beiden 2012 unterstützten Organisationen durfte TGNS sich über eine Einladung zu „dinere Mueter“ freuen. In entspannter Atmosphäre, umringt von lauter fröhlichen Menschen und vielen Freunden und Bekannten von Festen und Veranstaltungen fand am 31. Januar 2013 die Übergabe eines Checks von sagenhaften 1534 Franken statt. Wir können nur die Worte anlässlich der Übergabe wiederholen:

Herzlichen Dank!

Homo-sapiens ist jederzeit unterstützungswürdig! Falls ihr auf die netten Menschen von homo-sapiens stosst, kauft doch ein Neckband oder eine Tasche. Der Erlös dieses Jahres kommt Lilaphon und der Pride 2013 in Fribourg zugute.

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Neue Selbsthilfegruppe für Partner_innen von Transmenschen in Basel

Zusätzlich zur TGNS-Angehörigengruppe in Zürich bietet das Zentrum Selbsthilfe in Basel nun auch ein Angebot für den Raum Basel.

„Transidentität ist ein Lebens-Thema. Sobald man als Partnerin oder Partner selbst damit konfrontiert ist, fühlt es sich befremdlich an. Wir möchten in einem geschützten Rahmen Vertrauen schaffen, um unsere Fragen und Anliegen im Gespräch auszutauschen.

Wie spreche ich „es“ an?
Wie löse ich meine Ängste?
Was macht das mit mir?
Was hat es für Auswirkungen auf das Familienleben?
Wie gehst Du damit um?“

Weitere Infos im Flyer.

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Nepal führt Drittes Geschlecht ein

Nepalesische BürgerInnen, die sich weder als “Mann” noch als “Frau” fühlen, haben die Möglichkeit, ihre Identität  auch offiziell eintragen zu lassen. Die Regierung in Kathmandu hat am 22. Januar 2013 eine Anordnung an alle Verwaltungsstellen erteilt, offizielle Dokumente mit dem sogenannten “Dritten Geschlecht” zu versehen.

Das dritte Geschlecht in Nepal stellt nicht auf das biologische Geschlecht (sex) ab, sondern bezieht auch das soziale Geschlecht (gender) und Identitäten ein. Das bedeutet, dass neben Mann und Frau sehr viele Identitäten im Dritten Geschlecht Platz haben. In offiziellen Dokumenten wird das Dritte Geschlecht als “other” (anya) bezeichnet.

Es gibt noch weitere Länder, die ähnliche Regelungen für Menschen jenseits von Mann/Frau bereithalten, aber keine davon ist so umfangreich wie jene in Nepal. Australien und Neuseeland etwa bieten im Reisepass neben “M” und “F” auch ein “X” an. Bangladesch erlaubt seinen BürgerInnen, sich als “Eunuch” registrieren zu lassen. Und in Pakistan ordnete das Höchstgericht an, eine “Third-Gender-ID-Card” zu etablieren.

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Schweden verbietet Zwangssterilisation von Transmenschen

Schweden hat am 10. Januar 2013 die Praxis der Zwangssterilisierung bei einer Geschlechtsanpassung offiziell verboten. Das Verbot wurde an dem Tag wirksam, an dem ein Urteil des Verwaltungsgerichts von Stockholm in Kraft trat, das die jahrzehntelange Praxis als Verstoss gegen die schwedische Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet hatte. Ein Gesetz von 1972 zur sexuellen Identität hatte im Fall einer Änderung des Personenstands die Sterilisierung der Betroffenen angeordnet.

Aus Sicht des Gerichts verstiess das gegen das von der Verfassung garantierte Recht auf persönliche Unversehrtheit. Zudem sei die Praxis diskriminierend, da sie nur transidente Menschen betreffe.

Das Gericht kam mit seinem Urteil vom 19. Dezember 2012 dem Parlament zuvor. Dieses hatte im Herbst 2012 ein Gesetz verabschiedet, das die Zwangssterilisierung von Transidenten ebenfalls verbietet. Nach offiziellen Angaben beantragten in Schweden zwischen 1972 und 2011 insgesamt 865 Menschen einer Personenstandsänderung. Rund 500 Menschen unterzogen sich schliesslich einer geschlechtsangleichenden Operation.

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Namensänderung: neue gesetzliche Regelung

Ab dem 1. Januar 2013 gilt das neue Namensrecht. Die wichtigste Neuerung für Transmenschen: Bisher brauchte es gemäss Art. 30 Abs. 1 ZGB „wichtige Gründe“ für eine Namensänderung. Nun wurden die Anforderungen reduziert auf „achtenswerte Gründe“. Der Gesetzgeber will es damit allgemein leichter machen, Namen amtlich zu ändern. Damit müssten auch die Voraussetzungen für Vornamensänderungen bei Transmenschen sinken. Was das aber konkret in den einzelnen Kantonen bedeutet, ist noch unklar. TGNS hat deshalb bei den Kantonen eine Umfrage gestartet.

Ausserdem haben eingetragene Paare jetzt die gleichen Möglichkeiten bei dem Familiennamen wie Ehepaare: Entweder behält jede_r den eigenen oder sie wählen einen gemeinsamen (was eingetragene Paare bisher nicht durften). Achtung: Bereits eingetragene Paare können nur bis Ende 2013 einen ihrer Ledignamen als neu gemeinsamen Namen beantragen.

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