Schweden verbietet Zwangssterilisation von Transmenschen

Schweden hat am 10. Januar 2013 die Praxis der Zwangssterilisierung bei einer Geschlechtsanpassung offiziell verboten. Das Verbot wurde an dem Tag wirksam, an dem ein Urteil des Verwaltungsgerichts von Stockholm in Kraft trat, das die jahrzehntelange Praxis als Verstoss gegen die schwedische Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet hatte. Ein Gesetz von 1972 zur sexuellen Identität hatte im Fall einer Änderung des Personenstands die Sterilisierung der Betroffenen angeordnet.

Aus Sicht des Gerichts verstiess das gegen das von der Verfassung garantierte Recht auf persönliche Unversehrtheit. Zudem sei die Praxis diskriminierend, da sie nur transidente Menschen betreffe.

Das Gericht kam mit seinem Urteil vom 19. Dezember 2012 dem Parlament zuvor. Dieses hatte im Herbst 2012 ein Gesetz verabschiedet, das die Zwangssterilisierung von Transidenten ebenfalls verbietet. Nach offiziellen Angaben beantragten in Schweden zwischen 1972 und 2011 insgesamt 865 Menschen einer Personenstandsänderung. Rund 500 Menschen unterzogen sich schliesslich einer geschlechtsangleichenden Operation.