Vernehmlassung Justizvollzugsverordnung Basel-Stadt

Letzten November schrieb der Grosse Rat von Basel-Stadt ins Justizvollzugsgesetz, dass bei der Unterbringung in Haft die Geschlechtsidentität soweit als möglich zu beachten ist (siehe den Beitrag hier). Dass also trans Personen zu schützen sind. Mit der neuen Justizvollzugsverordnung soll nun genauer geregelt werden, wie dieses neue Gesetz umgesetzt wird.

Doch leider fehlen trans Menschen in dem Entwurf ganz. Weshalb wir die Gelegenheit der Vernehmlassung nutzten und eine Stellungnahme dazu einreichten. Damit auch trans Menschen in Haft respektvoll behandelt werden, ihre Sicherheit gewährleistet wird und sie ihre Geschlechtsidentität nach Bedarf leben können. 

Vernehmlassung von TGNS