Am 13. November 2019 verabschiedete der Grosse Rat von Basel-Stadt ein neues Justizvollzugsgesetz. Und verankert darin nicht nur, dass Frauen und Männer getrennt unterzubringen sind, sondern auch explizit dass die Geschlechtsidentität der eingewiesenen Person soweit möglich beachtet wird. Das heisst: Trans Menschen, die ins Gefängnis kommen, sind anzuhören und es wird nicht einfach über sie hinweg entschieden, wo sie untergebracht werden. Basel-Stadt nimmt sich damit als erster Kanton der besonders verletzlichen Situation von trans Menschen in Haft an.