UNO-Frauenrechtskomitee thematisiert Trans-Anliegen

Human rights

Als Vertragsstaat der UNO-Frauenrechtskonvention muss die Schweiz dieses Jahr wieder über die Umsetzung der Konvention berichten. TGNS hat im Rahmen dieses Verfahrens dem zuständigen Komitee einen sogenannten Alternativbericht über die Situation von Transmenschen in der Schweiz eingereicht und an der vorbereitenden Sitzung mit dem Komitee gesprochen. Dieses hat nun die Themen publiziert, zu denen die Schweiz Stellung nehmen soll. Darin sind auch einige unserer Anliegen aufgelistet:

  • die stereotype Darstellung von Transmenschen in den Medien,
  • die Voraussetzung der Fortpflanzungsunfähigkeit (Operationen und Hormone) für die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht,
  • die Kostenübernahme für medizinische Geschlechtsangleichungen,
  • und die Ratifikation der Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul Konvention), die Transmenschen explizit erfasst.

Die offizielle Schweiz wird in den kommenden Monaten Stellung nehmen müssen zu all diesen Anliegen. Im Herbst 2016 wird dann die Hauptverhandlung stattfinden. Basierend darauf wird das Komitee abschliessende Feststellungen publizieren, in denen hoffentlich unsere Anliegen der Schweiz als Hausaufgaben mitgegeben werden.