TGNS-Bericht an das UNO-Frauenrechtskomitee

Human rights

Die Schweiz hat 1997 die UNO-Frauenrechtskonvention ratifiziert und muss nun, wie alle anderen Staaten, alle paar Jahre über die Umsetzung berichten (CEDAW). 2016 ist dies wieder der Fall. Dazu wird die offizielle Schweiz ihren Staatenbericht vorlegen; ergänzend dazu können Nichtregierungsorganisationen (NGO) Alternativberichte eingeben, in denen sie die Situation aus ihrer Sicht schildern.

TGNS reicht einen solchen Bericht zur Situation von Transmenschen in der Schweiz ein. Wichtige Punkte, die wir darin anbringen, sind

  • die Voraussetzungen für die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht,
  • die Leistungsverweigerungen von Krankenkassen,
  • die oft mangelhafte Qualität von Genitaloperationen,
  • die fehlende Erfassung von Diskriminierung und Hassverbrechen sowie dass keine Strategie und kein Aktionsplan vorhanden ist oder erarbeitet wird, um Transphobie in all ihren Formen und Auswirkungen zu begegnen.
  • Besonders erwähnt werden in dem Bericht die Schwierigkeiten verschiedener Gruppen von Transmenschen, die zusätzlichen Risiken ausgesetzt sind: wie Menschen ohne Schweizer Pass, Minderjährige oder Menschen mit non-binärer Geschlechtsidentität.

Am 7. März 2016 wird ein vorbereitendes Komitee in Genf ein erstes Mal dazu beraten und auch NGOs anhören. TGNS wird (voraussichtlich) dabei sein. Die Hauptberatung findet dann im Herbst 2016 statt. Abgeschlossen wird das Verfahren mit abschliessenden Bemerkungen und Empfehlungen an die Schweiz.

Download des TGNS-Berichts als PDF (englisch)