Maltas bahnbrechendes Trans*- und Inter*-Gesetz

Am 1. April 2015 hat das Parlament in Malta ein neues Gesetz über die Geschlechtsidentität, den Geschlechtsausdruck und die Geschlechtsmerkmale (Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act, GIGESC Bill) angenommen. Dies ist ein historischer Durchbruch für die Rechte von Trans- und Intersexpersonen in Malta, aber auch in ganz Europa.

Das Gesetz erkennt darin das Recht jeder Person auf die Selbstbestimmung ihres Geschlechts und die Entwicklung ihrer Geschlechtsidentität an. Die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags erfüllt die Kriterien des Europarats nach einem schnellen, transparenten und zugänglichen Verfahren, das auf der Eigendeklaration der Personen beruht. Das Verfahren dauert maximal 30 Tage.

Das Gesetz gilt auch für Minderjährige, die die Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags mit Unterstützung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten beantragen können. Das Interesse des Kindes steht dabei im Vordergrund.

Das Gesetz enthält auch ein Verbot von Genitaloperationen an Intersexkindern und äussert sich zu Fragen der Gesundheit, Anti-Diskriminierung und der Strafjustiz.

Malta hat hiermit ein Gesetz geschaffen, das voller Respekt und Verständnis Trans- und Intersexmenschen in ihrer Identität anerkennt – als das, was sie sind. Darüber hinaus fördert das Gesetz explizit die Gleichbehandlung von Trans- und Interpersonen in allen Bereichen des Lebens.

Die auch in der Schweiz noch geltenden Bedingungen zur Personenstandsänderung – Sterilisierung, psychiatrische Diagnose und medizinische Massnahmen –  werden von den menschenrechtskonformen Entwicklungen vieler Länder  mehr und mehr überholt.  TGNS setzt sich vehement dafür ein, dass sich auch hierzulande die Voraussetzungen an Vorbilder wie das neue Gesetz in  Maltas anpassen.

Die parlamentarische Versammlung des Europarates  wird in ihrer Frühjahrssitzung vom 20. bis 24. April über eine Resolution über die Diskriminierung von Transmenschen in Europa abstimmen.Ein entsprechender Bericht war bereits im März angenommen worden.  Der Europarat verurteilt Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Verletzungen des Privatlebens und der körperlichen Unversehrtheit, an Personen, die ihr amtliches Geschlecht ändern möchten, auf das Schärfste. Er fordert die Einführung eines schnellen Verfahrens, das auf der Selbstdeklaration der Personen beruht, um Namen und Geschlecht auf Geburtsurkunden, in Pässen, Identitätskarten etc. schnell und unkompliziert ändern zu können.

Siehe auch : https://www.transgender-network.ch/2014/05/gute-neuigkeiten-aus-malta-und-indien/