Norwegen auf dem Weg Richtung Selbstbestimmung von Transmenschen

Nach Maltas bahnbrechendem Gesetz für Trans*- und Inter*- Menschen vom 1. April 2015 (in Kraft seit 15.4.2015), dem Gesetz in Argentinien (erlassen 2012, nach dem jede Person das Recht auf Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität hat) und Gesetzesrevisionen betreffend erleichterte Voraussetzungen für die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht in Dänemark legt nun auch Norwegen einen höchst erfreulichen Vorschlag vor.

Eine Expertengruppe des Gesundheitsministeriums hat in einem am 10. April 2015 präsentierten Bericht eine einfache und transparente Änderung des Geschlechtseintrags, die allein auf dem Antrag der Person ohne weitere (medizinische) Bestätigungen basiert, empfohlen. Bislang gilt auch in Norwegen der Sterilisationszwang, bevor Name und Geschlecht amtlich geändert werden können. Darüber hinaus werden Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung von Transmenschen angekündigt. Damit würde Norwegen Dänemark, welches als erstes Land in Europa im Juni 2014 die amtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität basierend auf Selbstbestimmung eingeführt hat, sogar noch überholen, denn sowohl eine Bedenkzeit als auch ein Mindestalter würden in Norwegen wegfallen.

Diese Schritte sind ein deutliches Zeichen dafür, dass die Wahrnehmung von Transidentität und Intersexualität in den Regierungen Europas angekommen ist und lässt die Hoffnung aufkeimen, dass viele weitere Staaten diesen Vorbildern rasch folgen.

Es ist an der Zeit, dass insbesondere auch die Schweizer Gerichte und Kantonsverwaltungen lernen, dass Trans- und Intermenschen ihre Geschlechtsidentität sehr wohl kennen und dass diese auch offiziell anerkannt werden muss. Dies ohne Menschenrechtsverletzungen zwangsweise einzufordern, wie es heute insbesondere mit Zwangssterilisationen noch gängige Praxis ist.

Originaltext, englische Zusammenfassung ab Seite 173