Geschlechtsidentität jetzt im Personalrecht der Stadt Zürich

Das Parlament der Stadt Zürich beschloss, im Personalrecht zu verankern, dass gegenüber Angestellten, die unter anderem aufgrund ihrer Geschlechtsidentität benachteiligt sein könnten, Toleranz und Akzeptanz sowie bei Anstellungen und Personalentwicklung die Chancengleichheit zu fördern sei. Damit wird erstmals in der Schweiz die Geschlechtsidentität in einem Gesetz wörtlich genannt.

Siehe Beschluss des Gemeinderates der Stadt Zürich vom 14. März 2012 zu Art. 3 lit. k der Verordnung über das Arbeitsverhältnis des städtischen Personals

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