Vernehmlassung: Anerkennung von trans Müttern

Bekommen zwei verheiratete Frauen ein Kind, wird die nicht gebärende Mutter nur dann auch rechtliche Mutter, wenn das Kind mittels Fortpflanzungsmedizin und Samenspende entstand. Deshalb muss nach der Geburt eine ärztliche Bestätigung eingereicht werden, dass das Kind mittels Samenspende und Fortpflanzungsmedizin gezeugt wurde. Doch was, wenn eine cis und eine trans Frau verheiratet sind und ihr Kind ohne ärztliche Unterstützung oder Samenspende zeugen?

In einer Vernehmlassung zur Revision der Zivilstandsverordnung setzen wir uns dafür ein, dass auch diese Paare ab Geburt als die zwei Mütter des Kindes anerkannt werden. Wir fordern, dass Mütterpaare, die beide leibliche Eltern sind, keine ärztliche Bestätigung einreichen müssen, sondern automatisch beide als «Mutter» eingetragen werden.

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