Es tut sich einiges in den Kantonen!
Der Kanton Basel-Stadt überarbeitet sein Gleichstellungsgesetz, um sich stärker für LGBTIQA+-Menschen einsetzen zu können: Neu soll das kantonale Gleichstellungsgesetz explizit auch für Geschlechtsidentität, -ausdruck und -merkmale sowie die sexuelle Orientierung gelten. Diese Ausweitung unterstützen wir natürlich in unserer Vernehmlassung. Unter anderem wird damit die Grundlage geschaffen, damit spezialisierte Beratungsstellen unterstützt werden können. Besonders freuen wir uns zudem, dass die Förderung der Gleichstellung von Menschen, die gleichzeitig aus mehreren Gründen Diskriminierung erfahren (können), im Gesetz aufgenommen werden soll.
Teilgenommen haben wir auch an der Vernehmlassung zum «Planungsbericht Gleichstellung 2022-2025» des Kantons Luzern. Dieser enthält zahlreiche konkrete Massnahmen gegen die Diskriminierung und für die Gleichstellung von LGBTI-Menschen in vier Bereichen: 1) Förderung der wirtschaftlichen Autonomie, 2) Sensibilisierung und Information, 3) Signalwirkung der kantonalen Verwaltung und 4) geschlechtsspezifische Gewalt. Wir sind erfreut, dass zum Beispiel die Vornamensänderung für trans Menschen erleichtert werden soll, und sind überzeugt, dass sich mit den vorgeschlagenen Massnahmen der Alltag vieler trans Menschen in Luzern verbessern wird. Gleichzeitig vermissen wir aber Massnahmen für Menschen, die es aus mehreren Gründen schwierig haben (können), zum Beispiel geflüchtete oder armutsbetroffene queere Menschen.
Vernehmlassung GlG Basel-Stadt
Vernehmlassung Planungsbericht Gleichstellung 2022-2025 Luzern
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