Vernehmlassung „Nationale Menschenrechtsinstitution“

Die Schweiz hat keine nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI). Daher wurde 2011 als Pilotprojekt das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) gegründet, mit dem TGNS von Anfang an zu Menschenrechtsfragen zusammengearbeitet hat. 2016 hat sich der Bundesrat für die Einrichtung einer eigentlichen NMRI ausgesprochen, die das SKMR ersetzen soll. Bis Ende Oktober 2017 ist der Vorschlag des Bundesrates für eine gesetzliche Grundlage, um eine NMRI zu schaffen, in der Vernehmlassung.

TGNS hat sich an der Vernehmlassung zum „Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution“ beteiligt. Selbstverständlich begrüssen wir diesen Vorentwurf, haben jedoch auch einige Bedenken und Vorschläge angebracht, die unter anderem auch aus der besonderen Problematik von Transmenschen resultieren.:

  • Die Institution muss komplett unabhängig sein
  • Die Institution soll nicht an eine oder mehrere Universitäten angeschlossen sein.
  • Der Betriebskostenbeitrag von 1 Million CHF ist viel zu gering angesetzt.
  • Die Institution muss „Förderung und Schutz der Menschenrechte“ dienen, das heisst, es muss eine Ombudsfunktion geben. Gerade diese wäre für Transmenschen essentiell.
  • Auch die Menschenrechtsaussenpolitik muss ein Aspekt der Institution sein.

Die Antwort von TGNS kann hier heruntergeladen werden.

Weiterführende Links:

Beschluss Bundesrat

Zusammenfassung zum Stand der Dinge (humanrights.ch)

Stellungnahme von Humanrights.ch