In einer Rechtsauskunft hat sich das Eidgenössische Amt für Zivilstandswesen (EAZW) unmissverständlich gegen Operationen als zwingende Voraussetzung für die Änderung des amtlichen Geschlechts ausgesprochen. Damit anerkennt zum ersten Mal eine Bundesbehörde das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper auch für Transmenschen. Es bleibt allerdings offen, ob die Gerichte die Fachmeinung des EAZW bei ihren künftigen Entscheiden berücksichtigen.
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Bundesgericht fällt historischen Entscheid zugunsten von Transmenschen
Nach 22 Jahren nimmt das Bundesgericht Abstand von der Bestimmung, dass Krankenkassen die Kosten für geschlechtsangleichende Operationen erst nach zwei Jahren psychologischer oder psychiatrischer Behandlung übernehmen müssen. Die Freude bei den Transmenschen über diesen historischen Entscheid ist gross.