Geschlechtsidentität jetzt im Personalrecht der Stadt Zürich

Das Parlament der Stadt Zürich beschloss, im Personalrecht zu verankern, dass gegenüber Angestellten, die unter anderem aufgrund ihrer Geschlechtsidentität benachteiligt sein könnten, Toleranz und Akzeptanz sowie bei Anstellungen und Personalentwicklung die Chancengleichheit zu fördern sei. Damit wird erstmals in der Schweiz die Geschlechtsidentität in einem Gesetz wörtlich genannt. Siehe Beschluss des Gemeinderates der Stadt Zürich …

Eidgenössisches Amt für Zivilstandswesen gegen Operationszwang

In einer Rechtsauskunft hat sich das Eidgenössische Amt für Zivilstandswesen (EAZW) unmissverständlich gegen Operationen als zwingende Voraussetzung für die Änderung des amtlichen Geschlechts ausgesprochen. Damit anerkennt zum ersten Mal eine Bundesbehörde das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper auch für Transmenschen. Es bleibt allerdings offen, ob die Gerichte die Fachmeinung des EAZW bei ihren künftigen Entscheiden berücksichtigen.