In einer Rechtsauskunft hat sich das Eidgenössische Amt für Zivilstandswesen (EAZW) unmissverständlich gegen Operationen als zwingende Voraussetzung für die Änderung des amtlichen Geschlechts ausgesprochen. Damit anerkennt zum ersten Mal eine Bundesbehörde das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper auch für Transmenschen. Es bleibt allerdings offen, ob die Gerichte die Fachmeinung des EAZW bei ihren künftigen Entscheiden berücksichtigen.
Auch in Lausanne eine Fachstelle für Transmenschen
Nach Zürich wird nun auch der Checkpoint Lausanne eine Fachperson für Transmenschen einstellen! Siehe: Stellenausschreibung.
Menschenrechtskommissar auf Besuch in der Schweiz
Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg besuchte anfangs 2012 die Schweiz und verlangt nun deutlich grössere Anstrengungen gegen alle Arten der Diskriminierung. So seien die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz zu überarbeiten und von unabhängiger Seite ein aussagekräftiges Monitoring aufzubauen. Siehe: commissioner/News/2012/Switzerland
Weltweites Forschungsprojekt zeigt Situation in 58 Ländern
Transrespect versus Transphobia Worldwide (TvT), das Forschungsprojekt von Transgender Europe, präsentiert die Daten einer weltweiten Untersuchung der Situation von Transmenschen in Bezug auf Recht und Gesundheitsversorgung. Erfasst sind 9 Staaten Afrikas, 13 Asiens, 9 Zentral- und Südamerikas, 18 Europas und 9 Ozeaniens. Eine solche Datenmenge wurde bisher noch nie erhoben. Für die Schweiz arbeiteten die Forschenden von TvT mit TGNS zusammen.
Altdorfer Empfehlungen
Die von Dr. Horst-Jörg Haupt vom Sozialpsychiatrischen Dienst Uri jüngst vorgelegten Guidelines für die professionelle Begleitung, Beratung und Behandlung von Transmenschen gehen, im Gegensatz etwa zu anderen Standards, davon aus, dass Trans-Sein keine Krankheit ist (vgl. etwa ICD 10, DM IV, F64), sondern eine gesunde Normvariante geschlechtlicher Identität. „Altdorfer Empfehlungen“ weiterlesen
Page one – Lernpartnerschaft für Trans*
„Page One“, so heisst die neue EU-geförderte Lernpartnerschaft von TGNS mit Trans*-Projekten aus Grossbritannien, Irland, Italien und Berlin. Gemeinsam mit TransMedia Watch (www.transmediawatch.org), Transgender Equality Network Ireland (www.teni.ie), Movimento Identità Transessuale (www.mit-italia.it) und TransInterQueer Berlin (www.transinterqueer.org) arbeitet TGNS zwei Jahre an Strategien, über Trans* angemessen in den Medien zu sehen, hören, lesen – die Projekte teilen Beispiele guter Praxis (z. B. der TGNS-Sprachguide für Journalist_innen, siehe unter Medien, organisieren Workshops, öffentliche Veranstaltungen mit lokalen Medienvertreter_innen, testen Watchdog-Verfahren etc. Zum Abschluss des Projekts entsteht eine online erhältliche Broschüre mit Tipps und Tricks, die europaweit nutzbar sein soll: was tun in Fällen transphober Berichterstattung, wie Netzwerke zu_von Trans* in den Medien bilden, wie gute PR in eigener Sache machen usw.
Neuer Entscheid zur Vornamensänderung in Bern
In einem sehr zu begrüssenden Entscheid vom 13. Oktober 2011 hat die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern die Praxis zur Vornamensänderung deutlich verbessert. Die praktisch wichtigsten Aussagen: „Neuer Entscheid zur Vornamensänderung in Bern“ weiterlesen
Lass uns Freunde sein
TGNS ist nun auch auf Facebook: Tgns Switzerland.
Standards of Care 7 veröffentlicht
Am 25. September 2011 veröffentlichte die World Professional Association for Transgender Health (WPATH) die siebte Ausgabe ihrer Standards zur medizinischen Begleitung von Transmenschen. Wichtige Neuerungen sind:
Jegliche Ansätze, Trans wegtherapieren zu wollen, werden als unethisch abgelehnt. „Standards of Care 7 veröffentlicht“ weiterlesen
Berner Regierung nahm Stellung zu Vornamensänderung
Im Parlament des Kantons Bern, dem Grossrat, reichten zwei Grossrätinnen am 7.9.2011 eine Interpellation ein, in der sie insbesondere wissen wollen, ob die Regierung das Verfahren im Interesse der Transmenschen als praktikabel und zeitgemäss erachte und welche Möglichkeiten der Vereinfachung es gäbe. Beanstandet wird vor allem die mehrjährige Frist, während der eine Person bereits geoutet leben muss. Der Regierungsrat hat in seiner Beantwortung vom 16.11.2011 für die Namensänderung bei Trans* eine gewisse Kontinuität und eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden der Transperson zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern werde, was sich unter anderem aus der Dauer der gelebten Trans* ergeben könne, als Anforderungen festgehalten (siehe dazu Entscheid vom 13.10.2011). Im Weiteren weist der Berner Regierungsrat auf die am 30.9.2011 durch eine Änderung des ZGB beschlossene Vereinfachung eines Namenswechsels hin, wonach neu eine Namensänderung bereits bei Vorliegen von achtenswerten Gründen bewilligt werden könne, während das heutige strengere Erfordernis von wichtigen Gründen fallengelassen worden sei. Damit würden auch Vornamensänderungen von Transmenschen erleichtert.