Anmeldung geschlossen!

Alle Tagungsplätze sind vergeben. Wir führen aber eine Warteliste, bitte schreibe ein Mail an und gib an, ob Du a) an der ganzen Tagung oder b) nur Samstag oder c) Sonntag teilnehmen möchtest. Wir informieren Dich, sobald ein Platz frei wird!
Trotz der grossen Nachfrage müssen wir Euch leider mitteilen, dass die räumlichen Möglichkeiten in der Villa beschränkt sind, und wir mit den angemeldeten Personen bereits über dem Limit liegen. Wir bitten Euch daher herzlich, dies zu akzeptieren und nicht spontan an der Tagung teilnehmen zu wollen.

Umfrage: OP-Erfahrungen von Transmenschen in der Schweiz

Umfrage

Viele Transmenschen lassen geschlechtsangleichende Operationen durchführen. Und fast alle, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen, suchen Informationen, wer wo in welchem Spital operiert, wieviel es kostet, und welche Erfahrungen andere Transmenschen im jeweiligen Spital gemacht haben.

Wäre es nicht schön, wenn die vielen Erfahrungen, die viele Transmenschen gemacht haben, für andere Transmenschen zugänglich wären?
„Umfrage: OP-Erfahrungen von Transmenschen in der Schweiz“ weiterlesen

Dänemark: Vorreiter für Transmenschen

12. Juni 2014

Gestern hat das dänische Parlament in letzter Lesung eine bahnbrechende Gesetzesrevision über die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht von Transmenschen* verabschiedet: Es beruht als erstes in Europa allein auf der Selbstdeklaration der Person. Weder medizinische Massnahmen noch psychiatrische Gutachten sind erforderlich.

Für die Antragstellenden gilt allein eine Altersbeschränkung von 18 Jahren und eine Wartezeit von sechs Monaten, bevor die Änderung genehmigt wird. Es werden weder eine Sterilisation noch ein sonstiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vorausgesetzt, und auch eine Bestätigung von Psychologen oder eine psychiatrische Diagnose werden nicht gefordert. Die neue Regelung wird im September in Kraft treten. Damit ist Dänemark europäischer Vorreiter im Einhalten der Menschenrechte von Transpersonen. Bislang hat weltweit nur Argentinien ein ebenso menschenrechtskonformes Gesetz. Auch dort zählt nur die Selbstbestimmung der Person für die Änderung des Personenstands.



Heutiges Verfahren „Dänemark: Vorreiter für Transmenschen“ weiterlesen

Trans-Rechte – jetzt!

DiscriminationSarah, eine 23-jährige Restauratorin, steht kurz vor dem Abschluss der Fachhochschule. In der Zeit zwischen den Abschlussprüfungen und einem erhofften Stellenantritt plant sie, geschlechtsangleichende Operationen vornehmen zu lassen. Damit sie in den Stellenbewerbungen gleiche Chancen hat wie ihre Schulkolleg_innen, will sie alle ihre Zeugnisse auf Sarah ändern lassen und auch amtlich als Frau anerkannt werden. Eigentlich wäre alles bestens geplant, so dass sie neben der Transition auch genug Zeit zum Lernen auf die Schlussprüfungen hätte. Da erhält sie einen verhängnisvollen Brief von ihrer Krankenkasse: Die Kosten für die Operation werden nicht übernommen, sie sei noch zu jung. Sarah versteht die Welt nicht mehr, lebt sie doch seit Jahren als Frau und hat auch eine psychiatrische Bestätigung eingereicht, dass die Operationen sehr wichtig seien für sie. Für Sarah bricht eine Welt zusammen. Wenn sie die Operation nicht vornehmen, wird das Gericht die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht nicht genehmigen. Und ohne diese weigert sich die Fachhochschule, ihre Abschlusszeugnisse auf Sarah auszustellen. Ihr Lehrbetrieb war bereits vor drei Jahren einsichtiger und stellte ihr das Arbeitszeugnis auf ihren weiblichen Namen aus. Wie soll sie sich mit einem so uneinheitlichen Dossier je erfolgreich bewerben? Ganz zu schweigen davon, dass ohne die amtlichen Änderungen auch keine definitive Befreiung von den Ersatzzahlungen ans Militär möglich sein wird, sie keinen Pass hat, mit dem sie sich über die Grenze getraut, jeder eingeschriebene Brief, jeder Kontakt mit ihrem Telefonanbieter, der Versicherung, der Bank, usw. sehr intime Erklärungen erzwingt. Verzweifelt wendet sich Sarah an die Rechtsberatung von TGNS. Dort kennt man sowohl jedes einzelne Puzzlestück ihrer Geschichte als auch ähnliche Problemanhäufungen bestens: Die Rechtsberatung erhält jeden zweiten bis dritten Tag eine neue Anfrage – Tendenz steigend.

 

Zwang zur Sterilisation

Wie das Beispiel zeigt, ist die Änderung von Name und offiziellem Geschlecht enorm wichtig im Alltag von Transmenschen. Doch diese vom Gericht zu bekommen, ist oft sehr schwer. So werden Transmenschen heute in der Schweiz noch zu (sterilisierenden) Operationen und Hormontherapie gezwungen – obwohl dies nicht mit der Bundesverfassung vereinbar ist. Erst wenige Gerichte haben sich bisher von dieser menschenrechtswidrigen Praxis verabschiedet. Was das jeweilige Gerichtvon dem einzelnen Transmenschen aber verlangt, wieviel das Ganze kostet, wie lange es dauert, etc., all diese Fragen handhabt heute jedes Gericht, wie es gerade will. Dadurch sehen sich Transmenschen einer grossen Unsicherheit ausgesetzt. Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Argentinien. Dort ist das Recht auf die Anerkennung der eigenen Geschlechtsidentität gesetzlich klar geregelt. Für die rechtliche Anerkennung braucht es nur den Antrag der Person. Auch ein psychiatrisches Gutachten – und damit zwingend die Diagnose, psychisch gestört zu sein – verlangt Argentinien im Unterschied zur Schweiz nicht.

 

Willkür der Krankenkassen

Brauchen und wollen Transmenschen eine körperliche Angleichung, so müssen sie oft gegen die Krankenkasse ankämpfen. Das Bundesgericht hat zwar schon vor langem entschieden, dass alle notwendigen Angleichungsmassnahmen bezahlt werden müssen, jedoch erst ab 25 Jahren, nach zwei Jahren psychiatrischer Begleitung und nur in der Reihenfolge Psychiater, Hormone, Operationen, alles weitere wie z.B. Bart-Epilation. Auf der Basis von diesen 20 Jahre alten Urteilen weigern sich die Kassen auch heute noch vor allem bei unter 25-Jährigen, die Kosten zu übernehmen. Die medizinischen Behandlungsstandards hingegen empfehlen diese Altersgrenze längst nicht mehr. Genauso wie diese Standards keine psychiatrische Begleitung mehr vorschreiben. Für diese zwingenden zwei Jahre Psychiaterbesuch ist die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Die medizinischen Fachleute haben auch längst anerkannt, dass Transmenschen bestens selber wissen, wann sie welche Behandlung brauchen und in welcher Reihenfolge. Kurz: Die Krankenkassen sollten ihre Praxis dringend updaten statt regelmässig ohne stichhaltigen Grund Gesuche abzulehnen. Ein elementares Problem für Transmenschen ist überdies, dass die Grundversicherungen die Kosten für Operationen im Ausland nicht übernehmen. Denn insbesondere Genitaloperationen werden in der Schweiz so selten gemacht, dass die Chirurgen keine genügende Qualität anbieten können. Die Folgen davon sind nicht selten unzählige Korrektureingriffe, Verlust von Funktionalität bis hin zu Arbeitsunfähigkeit oder Suizid(gedanken). Dabei gäbe es im Ausland Spezialisten, die diese Operationen in guter Qualität anbieten, da sie die notwendige Routine haben.

  „Trans-Rechte – jetzt!“ weiterlesen

Mann oder Frau – ist doch Wurst

ESC-Siegerin Conchita Wurst sprengt süffisant Geschlechtergrenzen. Transmenschen hingegen werden noch immer diskriminiert.

von Corinne Rufli

Wurst ist wunderbar. Sie eignet sich hervorragend als Diskussionsplattform.Ein Katalysator für Geschlechterfragen. Die kühne Kunstfigur stiftet Verwirrung in unseren Köpfenund zwischen unseren Beinen. Und das ist gut so. Wer hat in den letzten Tagen nicht intensiv über Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Geschlechter nachgedacht oder debattiert? Europaweit entsprang eine existenzielle Debatte über Sein, Schein und Nichtsein. Über Erwartungen an weibliche und männliche Körper. Über Ideale, Moral, Stereotypien und schliesslich über Identität. „Mann oder Frau – ist doch Wurst“ weiterlesen

Geschlechtsanpassung soll einfacher werden

von Karen Schärer

Bislang hat die Schweiz alles darangesetzt, Transmenschen von einer geschlechtsangleichenden Operation abzuhalten. So kann man jedenfalls die hohen Hürden deuten, die Transfrauen und Transmänner vor einem gewünschten Eingriff zu überwinden hatten. Rigide Richtlinien diktierten die Abläufe auf dem Weg hin zur Erscheinung, die dem empfundenen Geschlecht entspricht. Bevor Transpersonen in der Schweiz Zugang zu Hormonen und einer geschlechtsangleichenden Operation bekommen konnten, wurde ein sogenannter Alltagstest verlangt: Ein volles Jahr lang mussten sie in der gegengeschlechtlichen Rolle leben – und dies ohne jegliche medizinische Unterstützung.

„Geschlechtsanpassung soll einfacher werden“ weiterlesen

International Day against Homophobia and Transphobia

Bern, 17. Mai 2014

-1 Zum ersten Mal hat in der Schweiz eine nationale Veranstaltung zum International Day against Homophobia and Transphobia (IDAHOT) auf dem Berner Münsterplatz stattgefunden. Hauptthema war das „Recht auf Ehe für alle“. Es wurden Reden von Vertretern aller Parteien, von fünf NationalrätInnen und natürlich von den verschiedenen LGBT-Vereinen gehalten. Neben der Eheöffnung wurden vor allem die von der UNESCO unterstützten IDAHO(T)-Lehrmittel für die Aufklärung über Homo- und Transphobie in der Schule vorgestellt. Eine Gruppe von LGBT Youth hat in einer bunten Aktion den Anwesenden das Gleichheitszeichen als Symbol für das gleiche Recht auf Ehe für alle aufgemalt. Zwischen den vielen Redebeiträgen haben die Schwulen Berner Sänger (Schwubs) einige Songs vortragen. „International Day against Homophobia and Transphobia“ weiterlesen

Neue Behandlungsempfehlungen für Transmenschen in der Schweiz

Medienmitteilung vom 8. Mai 2014

Eine Arbeitsgruppe rund um das «Gender Dysphoria-Team» des Unispitals Zürich hat neue Behandlungsempfehlungen für Transmenschen in der Schweiz formuliert. Die bisherige Praxis mit oft starren Richtlinien wird zugunsten von Massnahmen, die sich an den Bedürfnissen der Transpersonen orientieren, aufgebrochen.

Gender-Dysphorie
Das Leiden unter der Diskrepanz zwischen Geschlechtsidentität und Körper hat Krankheitswert. Dieses Leiden wird heute jedoch nicht mehr als Störung der Geschlechsidentität, sondern als Gender-Dysphorie (Unbehagen mit dem/Leiden unter dem Geschlecht) beschrieben. Nach wie vor wird Transidentität allerdings unter den psychischen Erkrankungen verzeichnet.

Die bisherigen Standards für die Behandlung von Transmenschen* in der Schweiz sind aufgrund klinischer, wissenschaftlicher, juristischer und menschenrechtlicher Gründe als überholt zu betrachten. Die neuen Empfehlungen des Gender-Dysphorie-Teams legen Wert auf den individuellen Weg der begleiteten Personen. So gibt es keine Checklisten, die in fester Reihenfolge abzuarbeiten wären. Die Empfehlungen richten sich nicht nur an Therapeut_innen, sondern auch an Krankenkassen oder Jurist_innen.

Ablauf der Behandlung
Die Empfehlungen sehen folgenden Ablauf vor: Diagnose, Planung der Transition, Überweisung an Fachkolleg_innen, Nachsorge. Zu begrüssen ist insbesondere die Berücksichtigung eines möglichen Kinderwunsches, der Verzicht auf den sog. Alltagstest, wie es seit langem von Transaktivisten gefordert wird, sowie die Abkehr von der zweijährigen Dauer einer Therapie, bevor Operationen beantragt werden können.

Versorgungslücken
«Das medizinische System der Schweiz weist deutliche Versorgungslücken in der Beratung, Behandlung und Nachbetreuung von Transmenschen auf», erläutert Dr. David Garcia, Hauptautor der Studie. Sie sind medizinisch und therapeutisch unterversorgt, wie dies auch die PREOS-Studie zur Gesundheit von LGBT-Menschen 2012 in aller Deutlichkeit gezeigt hat.

Die neuen Empfehlungen sind daher ein wichtiger Schritt für die medizinische Gleichbehandlung von Transmenschen. Transgender Network Switzerland empfiehlt ihre Anwendung  in der ganzen Schweiz, um eine schnelle, transparente und niederschwellige Behandlung zu ermöglichen.

Link zum Artikel im Schweizerischen Medizinforum

PDF Medienmitteilung dazu von Transgender Network Switzerland

Alecs Recher neuer Co-Präsident von Transgender Europe

Alecs Recher bearb.kleinGestern wurden der Schweizer Alecs Recher und die Finnin Arja Voipio an der Generalversammlung von Transgender Europe (TGEU) mit überwältigender Mehrheit  als  Co-Präsidenten gewählt.

Alecs ist seit der letzten Generalversammlung 2012 im Vorstand von TGEU. Er ist seit vielen Jahren Transaktivist in der Schweiz. 2010 gründete er Transgender Network Switzerland, dem er bis 2012 als Co-Präsident vorstand.

Der Vorstand von TGNS gratuliert Alecs sehr herzlich zu seiner Wahl und  wünschen ihm eine gute und fruchtbare Amtszeit als TGEU-Co-Präsident!

Medienmitteilung TGNS