Strassburg, 12.05.2015 – In einem Urteil vom 12. Mai 2015 klärt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, dass Grundrechte allen Transmenschen ohne Diskriminierung zu gewährleisten sind. Diese Klärung ist ein wichtiger Schritt. Die Europäische Menschenrechtskonvention besagt in Artikel 14, dass die Menschenrechte «ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts (…) zu gewährleisten» sind. Bereits …
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