Schweden hat am 10. Januar 2013 die Praxis der Zwangssterilisierung bei einer Geschlechtsanpassung offiziell verboten. Das Verbot wurde an dem Tag wirksam, an dem ein Urteil des Verwaltungsgerichts von Stockholm in Kraft trat, das die jahrzehntelange Praxis als Verstoss gegen die schwedische Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet hatte. Ein Gesetz von 1972 zur sexuellen …
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