Am 6. April 2017 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Frankreich, weil Transmenschen für die Änderung des amtlichen Geschlechts zu medizinischen Eingriffen gezwungen werden. Ein wegweisendes Urteil, das sich wohl auch deutlich auf die Schweizer Gerichtspraxis auswirken wird. Die Klägerinnen, die drei Transfrauen A.P., Garçon und Nicot, hatten die Änderung ihres amtlichen Geschlechts vor lokalen …
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