Erfolg in Genf! Abfuhr an transfeindliche Zermürbungsstrategie

Wieder und wieder werden auf lokaler und nationaler Ebene Ressourcen verschwendet, um medizinisches Fachpersonal einzuschüchtern und in der Behandlungsfreiheit einzuschränken und den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen beliebig zu verbieten. 

In Genf kassierten grade 3 transfeindliche Vorschläge heute eine klare Abfuhr.

Schon seit dem Entscheid in Bern 2023 ist bekannt, dass ein kantonales Verbot von medizinischen Behandlungen nicht rechtens ist. 

Auch Zürcher Rechtsgutachten aus dem Sommer 2025 hat festgehalten, dass dies eine klare Kompetenzüberschreitung darstellt. 

Und dennoch sehen wir uns nicht nur in Bern und Zürich, sondern mittlerweile zusätzlich in Luzern und besonders eklatant jetzt in Genf mit einer ganzen Reihe von unrechtmässigen, unverhältnismässigen und unbegründeten politischen Vorstössen konfrontiert, die genau das zur Absicht haben.

Grade mit 3 Vorstössen sollten in Genf Behandlungsverbote direkt oder indirekt erwirkt werden.

Offensichtlich wird davon ausgegangen, dass sich die Betroffenen nicht wehren können und es hinnehmen müssen, wenn ihre Rechte ohne Grundlage beschnitten werden.

Das eindeutige Ergebnisse in Genf am 23. Januar 2026 in 4 Abstimmungen zeigt deutlich, der Schutz des Gesundheitswesens und der höchstpersönlichen Rechte mehrheitsfähig und gesamtgesellschaftlich stark verankert ist.

Wir hoffen, dass es unter diesem Vorzeichen weitergeht und der verschwenderischen Zermürbungstaktik kantonal und national ein Riegel vorgeschoben werden kann.

Unten findet ihr die Medienmitteilung der lokalen Vereine gemeinsam mit TGNS (FR)