Bleiberecht für Betroffene von häuslicher Gewalt

Migrant_innen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, laufen heute Gefahr, ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu verlieren, wenn sie sich von ihren gewalttätigen Partner_innen trennen. Denn die Anforderungen sind hoch, als sogenannter «Härtefall» anerkannt zu werden und in der Schweiz bleiben zu können. Dies soll sich nun ändern. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat Vorschläge in die Vernehmlassung gegeben, damit gewaltbetroffene Partner_innen leichter ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich aus der Gewaltbeziehung lösen. Wir haben uns an der Vernehmlassung beteiligt und fordern darin unter anderem, dass auch alle LGBTIQ-Konkubinatspartner_innen den gleichen Schutz erhalten.

Vernehmlassung TGNS