Am 13. Dezember 2021 hat die Vorsteherin der Direktion für Bildung, Jugend und Kultur des Kantons Waadt eine Richtlinie zur Begleitung von trans und nicht binären Schulkindern in der obligatorischen und der nachobligatorischen Schule (« Accompagnement des élèves trans* et non binaires dans la scolarité obligatoire et postobligatoire ») unterzeichnet. Mittels dieser Richtlinie sollen die Grundrechte von trans Schulkindern gewahrt werden.
Die Richtlinie basiert auf dem Grundsatz der Selbstbestimmung des Schulkindes, das das Recht hat, sich in der Schule sicher zu fühlen und in jeden Entscheid, der es betrifft, einbezogen zu werden. Schüler_innen, die eine Transition in der Schule machen möchten, werden von Expert_innen entsprechend den Empfehlungen der Fondation Agnodice (deutsche Version von TGNS) begleitet. Der gewünschte Vorname und das bevorzugte Pronomen sind von allen Mitarbeitenden der Schule sowie von der Bildungsdirektion zu respektieren und zu verwenden, unabhängig von amtlichen Änderungen. Für die Benutzung von Toiletten und Umkleiden, den Sportunterricht, Klassenlager und weitere Situationen sucht die Schule gemeinsam mit der Schüler_in individuell bestmögliche Lösungen, die den Bedürfnissen, der Sicherheit und dem Alter des Kindes entsprechen.