Endlich hat der Bundesrat entschieden: Das neue Verfahren, um den Geschlechtseintrag zu ändern, wird definitiv ab dem 1. Januar 2022 gelten. Hier findet ihr einen Überblick über das neue Verfahren (Infos vom Dezember 2020).
Wenn du dein Gesuch bereits beim Gericht eingereicht hast, aber noch auf den Entscheid wartest, dann betrifft dich das neue Verfahren nicht. Das Gericht wird über deine Änderung noch entscheiden.
Nur in diesen Ausnahmefällen lohnt es sich, unter dem aktuellen Gerichtsverfahren noch Gesuche einzureichen: Du bist unter 16 Jahre alt oder du bist umfassend verbeiständet und deine Eltern oder Beiständ_in unterstützen dich nicht.
Genauere Informationen, wie die Änderungen unter dem neuen Verfahren gemacht werden können, stellen wir euch rechtzeitig auf unserer Website zur Verfügung.
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