Die Schweiz ist einer der letzten europäischen Staaten gewesen, die keine nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) hatten. In der Herbstsession hat das Parlament nun der Schaffung einer NMRI zugestimmt und sich damit für einen stärkeren Schutz der Menschenrechte ausgesprochen.
Die nationale Menschenrechtsinstiution hat die Aufgabe, einerseits für die Regierung Empfehlungen in Menschenrechtsfragen zu formulieren, sich aber auch in gesellschaftliche Debatten mit ihrem Fachwissen einzubringen und den Schutz der Menschenrechte aktiv zu fördern. Ein besonderer Bedarf in der Schweiz besteht bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung, von Kindern, älteren Menschen oder LGBTI+-Personen.
Bereits 1993 hatte die UNO-Generalversammlung alle Länder aufgefordert, eine solche Institution zu schaffen. Bisher folgten 110 Länder diesem Appell, seit September 2021 ist nun auch die Schweiz dabei. Erfreulich ist, dass der Parlamentsentscheid von einer grossen Mehrheit (ausser von der SVP) getragen wird.
Wir von TGNS freuen uns sehr über diesen Entscheid und wünschen uns, dass die NMRI künftig unabhängig agieren kann und finanziell gut genug ausgestattet sein wird. Denn: Menschenrechtsarbeit ist nicht gratis zu haben – sie kommt aber uns allen zugute.
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