Konversionsmassnahmen verbieten

In der Schweiz sind weiterhin Akteur_innen tätig, die vorgeben, mit verschiedenen Massnahmen die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Menschen verändern zu können. Solche als «Konversionstherapien» bekannt gewordene Massnahmen sind nicht nur unwirksam, sondern auch höchst schädlich. Nun wurden im Nationalrat erneut zwei Vorstösse eingereicht, die ein Verbot von solchen gefährlichen Handlungen bei Minderjährigen und Erwachsenen fordern.

Die parlamentarischen Initiativen fordern, dass das Anbieten, Vermitteln und Bewerben von Konversionsmassnahmen verboten werden. Hilfreiche und sinnvolle Unterstützungsangebote, genauso wie Therapien von strafrechtlich relevanten Sexualpräferenzen und Verhalten, sollen jedoch nicht vom Verbot betroffen sein. Professionelle und ergebnisoffene Begleitungen von Personen, die mit ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität hadern, bleiben weiterhin möglich. Auch medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung für trans Personen sollen explizit nicht verboten werden. Ein Verstoss gegen das Verbot soll nebst den strafrechtlichen Sanktionen auch den Entzug der Berufsausübungsbewilligung oder ein Arbeitsverbot zu Folge haben.

Zu den parlamentarischen Initiativen:
21.497 Parlamentarische Initiative
21.496 Parlamentarische Initiative

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