Vernehmlassung Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht soll revidiert werden. Das ist aus unserer Sicht ein guter Zeitpunkt, um vor allem die Definition von Vergewaltigung zu verbessern.

Denn heute anerkennt das Strafrecht nur als Vergewaltigung, wenn «eine Person weiblichen Geschlechts» zu Sex durch Eindringen eines Penis in die Vagina («vaginale» Penetration) gezwungen wird und sich dagegen gewehrt hat. Das ist komplett realitätsfremd. Und es ist sowohl brutal gegenüber allen Menschen, die nicht cis Frauen sind, als auch gegenüber allen, die sich nicht «ausreichend» gewehrt haben. Denn viele können sich in einer solchen Situation gar nicht wehren. 

In unserer Stellungnahme fordern wir daher vor allem:

  • dass das «Geschlecht» und die körperlichen Geschlechtsmerkmale aus der Definition von Vergewaltigung gestrichen werden. Denn es darf nicht sein, dass das Gericht über die Geschlechtszugehörigkeit einer trans Person, die vergewaltigt wurde, diskutiert. 
  • dass Vergewaltigung jedes anale, orale oder «vaginale» Eindringen umfasst und nicht mehr nur «vaginale» Penetration durch einen «Penis».
  • das Prinzip «Nur Ja heisst Ja» einzuführen. Dass also nur Sex ok ist, den alle Beteiligten möchten, und dass nicht mehr vom Opfer verlangt wird, sich gegen Gewalt oder Drohung zu wehren.

Unsere Vernehmlassung