Gericht anerkennt nicht binären Geschlechtseintrag

Erstmals entschied ein Schweizer Gericht, dass eine nicht binäre Geschlechtsidentität in die Schweizer Register eingetragen werden muss. Dies, wenn eine Person den nicht binären Eintrag im Ausland erhalten hat respektive den Eintrag im Ausland streichen liess.

Julian (Name geändert) liess am Wohnort in Deutschland den Vornamen ändern und den amtlichen Geschlechtseintrag streichen. Weil der Heimatkanton Aargau diese Streichung des Geschlechtseintrags nicht übernehmen wollte, zog Julian mit unserer Unterstützung vor Gericht – mit Erfolg. Das Obergericht Aargau folgte voll und ganz unserer Argumentation, dass die Anerkennung von Julians Nicht-Eintrag den heutigen Schweizer Wertvorstellungen nicht grundsätzlich widerspricht. Und gab uns Recht, dass darum der Geschlechtseintrag von Julian auch in der Schweiz gestrichen werden muss.

Wichtiger Hinweis: Der Entscheid betrifft nur die Anerkennung eines nicht binären Registergeschlechts aus dem Ausland. Noch gibt es keine Möglichkeit, dass eine nicht binäre Option ohne vorherigen Entscheid aus dem Ausland eingetragen wird. Auch ist der Entscheid noch nicht endgültig, er kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

Der Entscheid des Obergerichts zum Nachlesen