Dritte Option oder gar kein Geschlechtseintrag?

Die Nationale Ethikkommission hat endlich den lange erwarteten Bericht zur Erweiterung der Geschlechtseinträge um eine nicht binäre Option bzw. die Streichung des Geschlechtseintrags veröffentlicht. Er war vom Bundesamt für Justiz aufgrund der drei Postulate von Sibel Arslan, Rebecca Ruiz und Beat Flach in Auftrag gegeben worden. 

Der Bericht behandelt grundlegende ethische und rechtliche Fragen rund um nicht binäre trans und intergeschlechtliche Menschen. Er macht auf die Diskriminierungen und die heutige Unsichtbarkeit dieser Personengruppen aufmerksam und betont wichtige Aspekte wie die Menschenwürde oder die fehlende Selbstbestimmung.

Im Bericht werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie mit dem amtlichen Geschlecht umgegangen werden soll. Muss z.B. nach der Geburt eines Kindes überhaupt ein Geschlechtseintrag eingetragen werden? Oder welche neuen rechtlichen Geschlechtskategorien müssten geschaffen werden und welche Folgen hätte dies für die Gesetzgebung? Zwar wäre ein neuer Geschlechtseintrag wie «divers» wichtig für die Sichtbarkeit weiterer Geschlechter neben Frau und Mann. Doch eigentlich wäre es am sinnvollsten, so das Fazit, langfristig den amtlichen Geschlechtseintrag ganz zu streichen. Zusätzlich betont der Bericht, dass unnötige OPs an intergeschlechtlichen Kindern verboten werden müssen.

Hier geht es direkt zum Bericht «Die amtliche Registrierung des Geschlechts. Ethische Erwägung zum Umgang mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister»