Rechtskommission des Ständerates nun auch für Jugendliche

Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) hat sich zum zweiten Mal damit befasst, ob urteilsfähige Minderjährige, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen, dazu zukünftig die Zustimmung ihrer Eltern benötigen sollen, wie es der Gesetzesentwurf des Bundesrates vorsieht. Und kommt nun zur Einsicht, dass darauf verzichtet werden sollte!

Eine Mehrheit von acht zu vier Kommissionsmitglieder spricht sich gegen die Einführung eines solchen Zustimmungserfordernisses aus. Wir freuen uns nicht nur über diesen Meinungsumschwung in der RK-S, sondern auch darüber, dass sich die Parlamentarier_innen offensichtlich vertiefter mit der Lebenssituation von jungen trans und intergeschlechtlichen Menschen vertraut gemacht haben. 

Als nächstes und voraussichtlich in der kommenden Wintersession wird der gesamte Ständerat darüber abstimmen.