News zu Corona-Massnahmen: Medizinische Versorgung und Gerichtsverfahren

Der Bundesrat hat wegen der Corona-Pandemie viele Massnahmen getroffen. Darunter auch für uns relevante zur medizinischen Versorgung und zu Verfahrensfristen der Gerichte und Behörden. Das Wichtigste dazu aus Trans-Sicht:

Medizinische Versorgung

Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus wirkt sich leider auch auf den Zugang zu medizinischen geschlechtsangleichenden Massnahmen aus. Der Bundesrat hat vorübergehend medizinische Behandlungen, die nicht dringend sind, verboten. Dies vor allem, weil das Gesundheitssystem durch Corona sehr stark belastet wird. Operationsräume werden teilweise für die Intensivpflege umfunktioniert und das Personal wird benötigt, um all die Schwerkranken zu pflegen. Aber auch, weil in den Spitälern der Corona-Virus besonders oft anzutreffen sein wird und somit das Ansteckungsrisiko erhöht ist. Diese Massnahmen sind zum Schutz aller Patient*innen – auch von uns.

Für trans Menschen heisst das:

  • geschlechtsangleichende Operationen finden bis Ende April nicht statt, danach wird weiter geschaut
  • bei Komplikationen oder Schritten, die zeitlich nah aufeinander folgen müssen, wird weiter operiert
  • Hormonbehandlungen werden weitergeführt, mit möglichst wenig persönlichem Kontakt
  • psychotherapeutische Begleitungen und Beratungen finden vermehrt telefonisch oder online statt
  • Notfälle werden weiterhin persönlich versorgt!

Falls euch die Verschiebung der Operationen betrifft: Wir verstehen gut, dass jedes weitere Warten auf geschlechtsangleichende Massnahmen enorm stresst und frustriert! Redet darüber, tauscht euch mit anderen aus, tut euch etwas Gutes! Und meldet euch bei unseren Beratungsstellen, wenn wir euch unterstützen sollen.

Wenn ihr konkrete Fragen habt, zum Beispiel zur Verschiebung eures Operations-Termins, wendet euch direkt (am besten per E-Mail) an eure behandelnden Ärzt_innen.

Gerichtsverfahren

Damit sich Gerichte, Behörden, Anwält_innen und Parteien auf die neue (Arbeits-)Situation einstellen können, haben die Osterferien der Gerichte bereits am 21. März begonnen. Das heisst, dass viele von Gerichten oder Behörden angesetzte Fristen erst am 19. April 2020 enden und nicht schon vorher. Das gilt aber nicht für alle Verfahren!

Das Wichtigste für trans Menschen:

  • Gerichtsverfahren zur Änderung des Geschlechtseintrages (allenfalls inklusive Namensänderung) sind von den Gerichtsferien nicht betroffen. Da läuft alles weiter wie bisher. Wenn also das Gericht für die Personenstandsänderung zum Beispiel bis am 5. April etwas von euch will, dann bleibt es der 5. April.
  • Namensänderungen (also ohne Änderung des Geschlechtseintrages) hingegen, über die die kantonale Verwaltung entscheidet, können je nach Kanton davon betroffen sein.
  • In Verfahren gegen die Krankenkasse gilt der Fristenstillstand bis am 19. April. Das heisst aber nicht, dass zum Beispiel Wiedererwägungsgesuche nicht trotzdem eingereicht werden können.

Falls ihr in einem Verfahren von einem_r Rechtsanwält_in vertreten werdet, muss sich diese_r um die Fristen kümmern.

Wenn ihr Fragen dazu habt, wendet euch an unsere Rechtsberatung. Wir sind unverändert für euch da.