LGBTI-feindlich motivierte Straftaten erfassen

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) empfiehlt die Erfassung von LGBTI-feindlich motivierten Delikten. Wir sind froh zu sehen, dass die Politik den dringenden Handlungsbedarf erkennt.

Am 31. Januar 2020 stimmte die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) der Motion zur statistischen Erfassung von «hate crimes» aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Der Bundesrat empfahl die Motion von Alt-Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP) zur Ablehnung, doch bereits der Nationalrat stimmte ihr am 26. September 2019 knapp zu. Nun ist es noch am Ständerat, seiner Kommission zu folgen. 

Gemäss ihrer Medienmitteilung erachtet «die Kommission eine statistische Grundlage in Form einer effizienten, einheitlichen und für alle Kantone verbindlichen Datenerfassung als zentral, um den Schutz des im Titel der Motion erwähnten Personenkreises zu stärken. Die Erhebung der Daten soll allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen sowie Anhaltspunkte liefern, wo Prävention ansetzen könnte.»

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