Vernehmlassung zu den Asyl-Bundeszentren

Im Jahr 2019 wird der Bund das sogenannte beschleunigte Asylverfahren einführen. Damit werden nicht nur die Asylgesuche in viel kürzerer Zeit geprüft und entschieden, sondern auch die Asylsuchenden in sogenannten Bundeszentren untergebracht. Beides erachten wir für LGBTI-Asylsuchende als Verschlechterung gegenüber einem Asylsystem, das heute schon ihre Rechte oft missachtet und ihnen kein faires Verfahren garantiert.

TGNS hat zusammen mit Queeramnesty und Asile LGBT Genève eine Vernehmlassung dazu eingereicht, um unsere Bedenken anzubringen und Verbesserungen einzufordern. Insbesondere fordern wir,

  • dass die Grundrechte und Würde der Asylsuchenden im Zentrum stehen und nicht eine restriktive, fremdenfeindliche Politik mit haftähnlicher Unterbringung;
  • explizite Anerkennung von LGBTI-Asylsuchenden als verletzliche Gruppe mit besonderen Bedürfnissen;
  • verbindliche Richtlinien zum Umgang mit LGBTI-Asylsuchenden;
  • dass LGBTI-Asylsuchende nicht in den Bundeszentren untergebracht werden und das Recht auf Familienleben geschützt wird, auch von Regenbogenfamilien, gleichgeschlechtlichen Paaren, Paaren mit trans/inter Person(en), Mehrfachbeziehungen, etc.;
  • Behandlung der Asylgesuche im normalen Verfahren, wenn sich die Person als LGBTI geoutet hat oder wenn Gründe zur Vermutung vorliegen, dass sie LGBTI sein könnte, sowie Behandlung dieser Gesuche nur durch speziell geschulte Mitarbeitende;
  • aktive Kommunikation von LGBTI-Freundlichkeit vom ersten Kontakt an, damit LGBTI-Asylsuchende sich outen und als solche erkannt werden können, respektive diesen Fluchtgrund überhaupt vorbringen können;
  • Zugang zu Gesundheitsversorgung, insbesondere zu psychologischer Unterstützung und transitions-spezifischer Behandlung;
  • dass Transmenschen stets Zugang haben zu allem, was sie für ihren Geschlechtsausdruck brauchen (Kleider, Perücke, Binder, Make-up etc.);
  • dass alle notwendigen Vorkehren getroffen werden, damit LGBTI-Menschen nicht geoutet werden und Transmenschen den von ihnen gewünschten Namen und Geschlechtsmarker verwenden können;
  • Zugang zur LGBTI-Community gewähren, insbesondere zu den spezifischen Unterstützungsangeboten für Asylsuchende;
  • obligatorische Weiterbildung aller an den Asylverfahren Beteiligten zu den Besonderheiten von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, -ausdruck und -merkmalen.

Den Text unserer Vernehmlassung findet ihr hier.