Dürfen es ein klein wenig mehr Menschenrechte sein?

Das dritte Universelle Periodische Überprüfungsverfahren (UPR) der Schweiz vor der UNO ist abgeschlossen. Aus Trans-Sicht war diese dritte Runde die bisher erfolgreichste – zufrieden können wir mit der Schweiz aber sicher noch nicht sein. Wer unsere Lebensrealität kennt, weiss: Es besteht deutlich mehr Handlungsbedarf als die Schweiz eingestand.

In dem UPR-Verfahren können die UNO-Mitgliedstaaten sich gegenseitig Massnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation empfehlen. Die Schweiz erhielt diesmal 251 Empfehlungen, davon zwölf explizit zu LGBTI- oder Trans-Rechten. Von diesen zwölf wurden jedoch nur gerade vier angenommen; das heisst, die Schweiz erklärte sich bereit, diese vier Massnahmen näher zu prüfen und aktiv zu werden.

Die Gnade der Schweiz fanden die folgenden Empfehlungen:

–  Trainings für Sicherheitskräfte, Staatsanwälte, Richter_innen and Sozialarbeitende anzubieten, um Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität zu verhindern
–  Ein Gesetz zu schaffen, damit Fortpflanzungsunfähigkeit nicht mehr vorausgesetzt werden kann für die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht
–  Sensibilisierungskampagnen zur Prävention von Diskriminierung und Schikanierung / Mobbing aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität zu fördern. Diese Kampagnen sollen sich an die allgemeine Öffentlichkeit, aber insbesondere auch an Schüler_innen / Studierende und Lehrende richten.
–  In allen Kantonen die Anstrengungen zur Verhinderung von Diskriminierung aufgrund von Rassisierung, Herkunft, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität zu verdoppeln

Abgelehnt hingegen wurden die folgende Empfehlungen:

–  Sämtliche Empfehlungen zur Schaffung eines Gleichbehandlungsgesetzes respektive eines allgemeinen gesetzlichen Verbots von Diskriminierung
–  Gemeinsam mit den LGBTI-Organisationen Massnahmen und einen (nationalen) Aktionsplan zu ergreifen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegen LGBTI-Menschen, respektive zur Sensibilisierung und Wissensvermittlung über die LGBTI-Community
–  LGBTI-Menschen in der nationalen Suizidstatistik explizit zu erfassen sowie die Erhebungen des Bundesamtes für Statistik so anzupassen, dass auch Transmenschen darin verzeichnet werden
–  Bundes- und kantonale Behörden Trainings zu den Menschenrechten von Transmenschen zu geben, respektive wirkungsvolle Menschenrechtstrainings zum Schutz von Transmenschen sicherzustellen

Die letzte Session dieses UPR-Verfahrens vom 15. März 2018 kann hier online verfolgt werden. Explizit erwähnt werden Trans- oder LGBTI-Rechte in Minute 7’20 (Vertreter der Schweiz), 26’25 (Honduras), 37’40 (International Lesbian and Gay Association, dieses Statement wurde gemeinsam mit TGNS erarbeitet) und 42’15 (Action Canada for Population and Development).

Siehe die Beiträge zum zweiten UPR-Zyklus von 2012/2013 hier und hier.
Und die Beiträge zum aktuellen dritten Überprüfungs-Zyklus (2017/2018) finden sich hier und hier.