Trans*-Richtlinien an den Universitäten Basel und Bern

Endlich reagierten auch die Universitäten Basel und Bern auf die Anliegen von trans* Student_innen: Beide gaben sich Richtlinien zur Verwendung des Vornamens und Geschlechtseintrages. Grundsätzlich ermöglichen beide Universitäten neu, dass Vorname und Geschlechtseintrag unabhängig einer amtlichen Änderung angepasst werden können – jedoch, entgegen der Forderung von TGNS, begrenzt auf F und M. Non-binary Student_innen, die in ihrer Geschlechtsidentität anerkannt werden möchten, werden damit weiterhin auf eine Regelung warten müssen.

Die Berner Regelung verweigert zudem die Ausstellung von Diplomen auf die passenden Angaben, solange diese nicht die amtlichen sind. Damit hinkt die Regelung klar allen anderen universitären Trans*-Richtlinien der Schweiz hinter her. Gleichfalls äusserst unerfreulich ist die Klausel der Universität Basel, dass dem Gesuch eine „Bestätigung einer medizinischen oder psychologischen Fachperson, die darlegt, dass sich die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller in der Transitionsphase befindet“, beigelegt werden muss.

Erste Schritte in die richtige Richtung sind damit endlich getan, der Nachbesserungsbedarf liegt aber auch bereits auf der Hand.

Universität Basel (deutsch und englisch)

Universität Bern

Bereits seit 2012 gibt es an der Uni Luzern eine unkomplizierte Möglichkeit zur Änderung der Anrede und des Namens, die auch für Zeugnisse und Diplome gilt. 2013 zogen die Uni Zürich nach, 2014 die ETH Zürich