UPR 2017: Handlungsbedarf für Trans-Rechte in der Schweiz

Am Morgen des 9. Novembers 2017 fand die dritte universelle periodische Überprüfung der Schweiz, kurz: UPR, vor der UNO statt. Transgender Network Switzerland (TGNS) ist hoch erfreut, dass zahlreiche Empfehlungen zur Menschenrechtssituation von Transmenschen an die Adresse der Schweiz ergingen und fordert deren Annahme und Umsetzung in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.

Empfehlungen zum Schutz der Menschenrechte von Transmenschen
In dieser dritten Überprüfungsrunde erhielt die Schweiz so viele explizite Empfehlungen zum Schutz der Menschenrechte von Transmenschen wie nie zuvor. Empfohlen werden insbesondere: die Anpassung der Fragebogen des Bundesamtes für Statistik sowie der nationalen Suizidstudie, um Transmenschen mitzuerfassen; wirksame Menschenrechtstrainings zum Schutz von Transmenschen, insbesondere Trainings für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und Sozialarbeitende; Sensibilisierungsmassnahmen gegenüber Lehrkräften und Schüler_innen, aber auch der Gesamtbevölkerung zur Verhütung von transphober Diskriminierung und Gewalt; ein spezifisches gesetzliches Verbot der Diskriminierung sowie Anstrengungen in allen Kantonen und einen Aktionsplan des Bundes zur Vermeidung von Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität.

Schweiz muss mit Transmenschen in Dialog treten
In Gegensatz dazu zeigten die Ausführungen der Schweizer Delegation einmal mehr, dass Rechte von Transmenschen hierzulande noch immer lediglich im Hinblick auf die Änderung des amtlichen Geschlechts und des – von Bundesrat und Parlament abgelehnten – Diskriminierungsschutzes betrachtet werden. Transgender Network Switzerland (TGNS) fordert die Schweiz daher auf, wie es auch von verschiedenen Staaten heute morgen empfohlen wurde, mit zivilgesellschaftlichen Organisationen von Transmenschen in Dialog zu treten, um sich besser zu informieren und Massnahmen gegen die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen an Transmenschen in den unterschiedlichen Lebens- und Rechtsbereichen zu ergreifen. Es gibt keine Entschuldigung mehr, noch länger wegzusehen.

Niederlande schlagen einen nationalen Aktionsplan vor
Ein guter Start wäre die Annahme der heute erhaltenen Empfehlungen, insbesondere diejenige der Niederlande, welche fordert, gemeinsam mit den Organisationen der Zivilgesellschaft einen konkreten nationalen Aktionsplan für alle Staatsebenen zu erarbeiten und umzusetzen, damit das Bewusstsein für und Wissen über Transmenschen verbessert werden. Dies wäre ein erfolgversprechender Weg, damit Menschenrechte in der Schweiz auch für Transmenschen Realität werden können.

Schattenbericht von TGNS zur dritten universellen periodischen Überprüfung der Schweiz

Update vom 15.11.2017:
Die Schweiz hat sich am 9. November 2017 vor dem UNO-Menschenrechtsrat in Genf der Allgemeinen regelmässigen Überprüfung (Universal Periodic Review UPR) zur Umsetzung der Menschenrechte unterzogen. Dabei wurde insgesamt 251 Empfehlungen zur Verbesserung ausgesprochen.

Die Annahme oder Ablehnung offen gelassen hat die Schweiz für 63 Empfehlungen Leider finden sich darin auch solche, die gesetzliche Verbesserungen und andere Massnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität fordern. Abgelehnt wurden ausserdem die Empfehlungen, die eine umfassende Anti-Diskriminierungsgesetzgebung fordern, auch wenn Expertisen in diesem Bereich eindeutige Lücken im Menschenrechtsschutz konstatieren…

Siehe dazu den Artikel von humanrights.ch mit einem Überblick