Gute Neuigkeiten aus dem Bundeshaus!

Der Nationalrat hat am 17. März 2017 mit 126 Ja-Stimmen zu 49 Nein-Stimmen (und mit 20 Enthaltungen) der Fristverlängerung zum sog. Anti-Diskriminierungsgesetz zugestimmt. Die Kommission hat nun zwei Jahre Zeit, einen Vorschlag zur Ergänzung des Artikels 261bis (Strafnorm gegen Rassendiskriminierung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches vorzulegen, damit sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität ebenfalls geschützt werden.

Die parlamentarische Initiative geht zurück auf Nationalrat Mathias Reynard, der diese 2013 unter dem Titel „Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung“ eingereicht hatte. Die Initiative verlangt, dass Hass und Diskriminierung gegen Schwule, Lesben und Bisexuelle als Gruppe ebenso wie gegen Einzelpersonen strafrechtlich verfolgt werden. In einer Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen vom 3. Februar 2017 wurde dann erstmals auch die Geschlechtsidentität unter dem Begriff „sexuelle Identität“ mitgenannt. Damit geht die Rechtskommission weiter als der eigentliche Initiativtext.

TGNS wird sich in den kommenden zwei Jahren intensiv dafür einsetzen, dass Transmenschen in ihrer gesamten Vielfalt unter den Schutz der Gesetzeserweiterung fallen und vor Diskriminierungen geschützt werden.

Das Ergebnis der Abstimmung vom 17. März im Einzelnen:

Zur Debatte vom 17. März