Kampagne des UN-Menschenrechtsbüros gegen die Zwangssterilisation von Transmenschen

In vielen Ländern, auch noch in vielen Teilen der Schweiz, ist die operative Sterilisation oder durch Hormongabe erreichte Unfruchtbarkeit Voraussetzung für die Änderung des Personenstands. Dies verstösst gegen die Achtung der körperlichen Unversehrheit, wie sie auch die Schweizer Bundesverfassung im Artikel 10 (2. Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit) beschreibt. Die UN-Kampagne möchte auf die menschen-
rechtswidrige Zwangssterilisation als Voraussetzung für die Personenstandsänderung aufmerksam machen und verurteilt diese zugleich. Wann werden auch die letzten Schweizer Gerichte auf diese Forderung verzichten?

Die Kampagne des UNO Hochkommissariats für Menschenrechte geht aber noch weiter und beleuchtet indirekt auch die Konsequenzen, wenn auf die Zwangssterilisation verzichtet wird. Dies betrifft das Recht auf eine Familie, also auf das Zeugen oder Gebären von Kindern, wenn auf dem Foto der Kampagne gefragt wird: «Würdest Du darauf verzichten, Eltern zu sein, um Du selbst zu sein?» Die scheinbar unveränderliche gesellschaftliche Tatsache, dass Männer keine Kinder bekommen und Frauen keine Kinder zeugen können, wäre dann aufgehoben.

Die Familiengründung von uns Transmenschen – vor, während oder nach der Transistion – ist ein Grundrecht, auf das viele auch nach Änderung des Personenstands nicht verzichten wollen. Noch wiegt die staatliche Aufrechterhaltung der Zweigeschlechter-
ordnung höher als die Anerkennung der persönlichen Freiheit. Doch längst schon sind Kinder aus solchen besonderen Familienstrukturen Realität. Die rechtliche Anerkennung dieser neuen Familienformen mit gebärenden Männern oder zeugenden Frauen stellt den Staat auf jeden Fall vor neue Herausforderungen…

Zum Thema Reproduktionsmedizin für Transmenschen siehe auch: calgaryherald.com (englisch)