Gerichtsentscheid im Kanton Jura: Personenstandsänderung ohne Sterilisation und ohne psychiatrisches Gutachten

Das erstinstanzliche Zivilgericht des Kantons Jura hat am 3. September 2012 einer Personenstandsänderung zugestimmt, ohne dass der Gesuchsteller nach bereits erfolgter amtlicher Vornamensänderung nochmals ein Gutachten vorweisen musste. Auch wurde keine Sterilisation zur Bedingung gestellt. Damit hat das erstintanzliche Zivilgericht des Kantons Jura einen fortschrittlichen und wegweisenden Entscheid getroffen.