Jeder UNO-Mitgliedstaat muss sich alle vier Jahre vor dem Menschenrechtsrat dem Dialog über die Menschenrechtssituation stellen. Im Herbst 2012 wird die Schweiz zum zweiten Mal dieses periodische allgemeine Überprüfungsverfahren („universal periodic review“) durchlaufen. Im Hinblick darauf hat eine Koalition aus 47 Nicht-Regierungs-Organisationen einen Bericht eingereicht, der aufzeigt, wo diese die grössten Probleme hierzulande sehen. Die offizielle Schweiz wird kaum darum herum kommen, zu diesem wichtigsten NGO-Bericht Stellung zu nehmen. TGNS hat erfolgreich die folgenden Themen in den Bericht eingebracht: Zwang zu Operationen und Hormonen für die Änderung von Name und Personenstand, fehlender rechtlicher Schutz vor Diskriminierungen sowie Diskriminierungen im Arbeitsmarkt.