Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarats publiziert auf seiner Website am 28. März 2012 unter anderem folgendes:
“Die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sind nicht ausdrücklich als Gründe für eine mögliche Diskriminierung nach Artikel 8 der Verfassung genannt. Die Bedürfnisse und die Verwundbarkeit der LGBT-Personen (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen) sind nicht immer gut genug bekannt und politische Massnahmen sind nicht in allen Fällen entsprechend angepasst. Insbesondere müssen Gesetze und Praxis geändert werden, damit die Diskriminierung von Transgender-Personen abgeschafft wird. Die Bedingung einer operativen Sterilisierung, Zwangsscheidung, zwingende Hormonbehandlung vor einer Namensänderung sowie der mangelhafte Zugang zu qualifizierter Gesundheitsversorgung sind ernsthafte Hindernisse dafür, dass diese Personen ihre Menschenrechte in vollem Umfang geniessen können. In dieser Hinsicht begrüsst der Menschenrechtskommissar die vom Eidgenössischen Amt für das
Zivilstandswesen am 1. Februar 2012 veröffentlichte Rechtsauskunft, welche die kantonalen Behörden anweist, weder eine operative Sterilisierung, noch eine Zwangsscheidung zu verlangen, bevor eine Geschlechtsänderung offiziell vorgenommen werden kann.”
Siehe: Vollständiges Schreiben an Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher des Schweizerischen Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten sowie die Antwort der Schweizer Behörden.